Artikel teilen:

NRW-Justizminister Limbach: An Cannabis-Freigabe festhalten

Ein Jahr nach der Teilfreigabe von Cannabis plädiert der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) dafür, an den bestehenden Regeln festzuhalten. „Eine mögliche Rücknahme der Legalisierung würde einen gesellschaftlichen Rückschritt bedeuten“, sagte er der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Freitag). Sie sei aus Sicht der Rechtspolitik nicht geboten.

Die von der Ampel-Koalition beschlossene Teilfreigabe von Cannabis war insbesondere in den Unionsparteien auf Widerstand gestoßen. Dennoch heißt es im ausverhandelten Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD zur Bildung der nächsten Bundesregierung lediglich: „Im Herbst 2025 führen wir eine ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis durch.“

Limbach sagte: „Die Teil-Legalisierung von Cannabis sehen wir unterm Strich positiv. Sie war ein sinnvoller Schritt des Gesetzgebers, um ‘Bagatellfälle’ nicht mehr verfolgen zu müssen.“ Das habe eine „potenziell entlastende Wirkung für die Justiz“.

Der Konsum von Cannabis in Deutschland ist seit dem 1. April 2024 egal. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen seitdem bis zu 25 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch bei sich haben und zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren. Im Eigenanbau sind drei Pflanzen erlaubt. Zugleich erhöhte die Ampel-Regierung von SPD, Grünen und FDP in der Verbindung mit der Gesetzesänderung das Budget für Präventionsprojekte.