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Schutz für deutsche Olympia-Teilnehmer vor Shitstorms im Netz

Sportler wollen unbeschwert nach Paris reisen. Internet-Hass gegen Sportler der Olympischen und Paralympischen Spielen soll mit KI verhindert werden. Die Athletenkommission begrüßt den Schritt.

Hass gegen Einzelpersonen im Internet kann grausam sein. Deswegen will der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) die Teilnehmer der Pariser Olympiade und der Paralympics mit KI schützen. “Hass und Hetze im Netz sind ein Problem, das es schon seit Jahren gibt, das aber in den vergangenen Monaten einen immer größeren Raum einnimmt”, sagte DOSB-Präsident Thomas Weikert am Dienstag in Frankfurt. “Das wollen wir nicht länger dulden, daher sind wir auch eine Kooperation mit der Generalstaatsanwaltschaft Hessen eingegangen.”

Der DOSB hat laut Mitteilung eine Kooperation mit spezialisierten Unternehmen geschlossen, um Athleten beider Teams vor sogenannten Shitstorms im Internet zu schützen. “So tragen wir auch zu ihrer mentalen Gesundheit bei”, erklärte Weikert. Bei Shitstorms greifen mitunter Hunderte oder gar Tausende über das Internet einzelne Personen an und überziehen sie mit Beleidigungen, falschen Behauptungen oder auch persönlichen Drohungen. Der DOSB will das mit bis zu 25 auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierten Filtern verhindern; die Nutzung erfolge jedoch auf freiwilliger Basis der Sportler.

“Dass der DOSB nun diese Maßnahme ergreift, begrüßen wir als Athletenkommission sehr”, sagte die Vorsitzende der DOSB-Athletenkommission, Karla Borger. Sie sprach von einer sinnvollen Maßnahme und zeigte sich überzeugt, dass zahlreiche Athleten des olympischen und des paralympischen Teams das Angebot nutzen werden. “Wer schon einmal persönlich von solchen Hass-Kommentaren betroffen war, kann nachvollziehen, welche Auswirkungen das gerade auch auf die mentale Gesundheit haben kann”, betonte Borger.

Diese Kommentare sollen durch technische Algorithmen in Echtzeit blockiert werden, sodass solche Angriffe nicht auf den Kanälen der Athleten im Internet zu sehen sind. Sie werden allerdings abgespeichert und könnten somit an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, wenn es Anhaltspunkte für Straftaten gibt.