Tübingen erhebt seit 2022 eine Verbrauchsteuer auf nicht wiederverwendbare Verpackungen – etwa in Schnellrestaurants. Das sei zulässig, entschied das Bundesverfassungsgericht. Nun dürften andere deutsche Städte folgen.
Städte in Deutschland können eine Verbrauchsteuer auf Einwegverpackungen für Gerichte oder Getränke etwa in Schnellrestaurants erheben. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Beschwerdeführerin, die als Franchise-Nehmerin ein McDonalds-Schnellrestaurant in Tübingen führte, scheiterte nun mit ihrer Verfassungsbeschwerde.
Im Beschluss des Ersten Senats heißt es, der mit der Tübinger Verpackungssteuer bezweckte “Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen” widerspreche nicht der Konzeption des bundesrechtlichen Abfallrechts. Es sei eine zulässige “örtliche Verbrauchsteuer”.
Tübingen erhebt seit Januar 2022 eine Steuer auf den Verbrauch nicht wiederverwendbarer Verpackungen sowie nicht wiederverwendbaren Geschirrs und Bestecks bei Speisen und Getränken – für den Verzehr an Ort und Stelle oder als mitnehmbares take-away-Gericht.
Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) erklärte, jetzt sei “rechtlich endgültig anerkannt, was wir in Tübingen seit drei Jahren sehen: Die Verpackungssteuer wirkt, bringt Mehrweg-Lösungen voran und drängt die Müllflut im Stadtbild ganz wesentlich zurück”.
Palmer sagte weiter: “Wir wissen von vielen Städten, dass sie nur auf das Urteil gewartet haben.” Sie könnten nun ebenfalls eine solche Verpackungssteuer auf den Weg bringen. “Dafür ist jetzt der Weg frei.” Deshalb sei “heute ein guter Tag für den Umweltschutz, aber auch für innovative Ideen der Kommunen in Deutschland”, betonte der Tübinger Oberbürgermeister.
Die Verpackungssteuer müssen alle Betriebe in Tübingen zahlen, die Einwegverpackungen verkaufen. Solche Einwegverpackungen und Einweggeschirr würden mit jeweils 50 Cent netto besteuert, für Einwegbesteck betrage die Steuer 20 Cent netto, so die Stadt Tübingen. Die Stadtverwaltung rechnet nach eigenen Angaben mit Einnahmen in Höhe von 800.000 Euro im Jahr.
Die Verpackungssteuer habe dazu geführt, “dass in Tübingen nur noch wenig Verpackungsmüll im Stadtbild sichtbar ist”, erklärte die Kommune. Zugleich habe sich “die Zahl der Betriebe, die Mehrwegverpackungen ausgeben, innerhalb von fünf Jahren vervierfacht”.