Die Möglichkeit für eine Einbürgerung nach drei Jahren, die die neue Bundesregierung wieder abschaffen will, hat zumindest in der Bundeshauptstadt kaum praktische Bedeutung. Wie das Berliner Landesamt für Einwanderung am Mittwoch auf Nachfrage mitteilte, waren nur 500 von knapp 30.000 Einbürgerungen seit der Ende Juni 2024 in Kraft getretenen Reform bis Ende April sogenannte Ermessenseinbürgerungen mit kürzerer Wartefrist. Dies zeige die „geringe praktische Relevanz dieser Vorschrift“, sagte ein Sprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Seit der in der vergangenen Wahlperiode beschlossenen Reform sind Einbürgerungen grundsätzlich nach fünf statt früher acht Jahren möglich, wenn Voraussetzungen wie ausreichende Sprachkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts erfüllt sind. Die Frist bei Einbürgerungen bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen wurde von sechs auf drei Jahre gesenkt. Dieses Detail der Reform will die neue schwarz-rote Koalition wieder rückgängig machen. Einbürgerungen wären dann generell für alle nach frühestens fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich.