Zur bevorstehenden Landtagswahl in Sachsen sind 59 Parteien und Vereinigungen zugelassen. Sie seien berechtigt, für die Wahl zum achten Sächsischen Landtag Vorschläge einzureichen, teilte die Landeswahlleitung am Freitag in Kamenz mit. Unter ihnen seien neun Parteien, die bereits im Bundestag oder in einem Landesparlament vertreten sind. Bei 44 Parteien sei die Parteieigenschaft bei der vergangenen Bundestagswahl festgestellt worden.
Für sechs Vereinigungen habe der Landeswahlausschuss die Parteieigenschaft festgestellt, hieß es. Darunter seien die „Freien Sachsen“, das „Bündnis Sahra Wagenknecht“ und das „Bündnis Deutschland“. Diese Einordnung sei notwendig, da für Listenkandidaten eine Partei Voraussetzung sei. Kreiswahlvorschläge und Direktkandidaten könnten dagegen sowohl von Parteien als auch als „andere Wahlvorschläge“ eingereicht werden.