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Sachsen führt Bezahlkarte für Asylbewerber ein

In den zehn sächsischen Landkreisen soll vom 1. April an die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber eingeführt werden. Das Pilotprojekt sei so abgestimmt, dass später in ein bundeseinheitliches Bezahlkartensystem gewechselt werden könne, teilte das sächsische Innenministerium am Montag in Dresden mit. Die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz bleiben vorerst außen vor.

In Sachsen soll die Bezahlkarte laut Innenministerium entweder monatlich oder im zweiwöchigen Rhythmus von den Landkreisen beziehungsweise der Landesdirektion mit einem Guthaben aufgeladen werden. Eine Bargeldabhebung soll einmal im Monat in Höhe von 50 Euro möglich sein.

Die Nutzungsmöglichkeit der Bezahlkarte bleibe zunächst auf Sachsen beschränkt, hieß es. Ein Geldtransfer sowie ein Karteneinsatz im Ausland seien nicht möglich.

Grund für das Abwarten in den drei Großstädten sind offenbar die höheren Fallzahlen, die die Einführung des Verfahrens deutlich aufwendiger gestalten. Die Städte wollen demnach abwarten, bis sie die vom Bund geplante Asylbezahlkarte übernehmen können.

Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) erklärte: „Wir haben mit den Landkreisen schnell ein abgestimmtes Verfahren gefunden.“ Mit den jetzt vereinbarten Kriterien sei „der reibungslose Übergang vom sächsischen Pilotverfahren der Landkreise zur späteren Einführung einer gemeinsamen Bezahlkarte für den Freistaat sichergestellt“.

In einem ersten Schritt werden Bezahlkarten an Asylbewerberinnen und Asylbewerber ausgegeben, die bereits in sächsischen Kommunen untergebracht sind.