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Saar-Landtag richtet Fonds für Opfer von rassistischer Gewalt ein

Der Landtag des Saarlandes hat einen Entschädigungsfonds für die Opfer von rassistischen, antisemitischen, extremistischen oder terroristischen Gewalttaten sowie schweren Gewalttaten von überregionaler Aufmerksamkeit eingerichtet. „Es geht uns dabei um eine schnelle und unbürokratische Hilfe“, sagte die SPD-Abgeordnete Kira Braun am Mittwoch in Saarbrücken. Es gehe um Unterstützung, Solidarität und Anerkennung von Unrecht und Leid. Zugestimmt haben SPD- und CDU-Fraktion, die AfD lehnte den Fonds ab.

Der CDU-Abgeordnete Roland Theis bezeichnete die Einrichtung des Fonds als richtigen Schritt. Davon gehe das Signal aus, dass jede Gewalttat aus „verabscheuungswürdigen und menschenverachtenden Motiven“ nicht nur individuelle Opfer zum Ziel habe, sondern die Wertegemeinschaft sowie den Rechtsstaat und „damit uns alle“. Theis unterstrich, dass es keinen Unterschied machen dürfe, aus welchen Gründen jemand Opfer geworden sei.

Der Fonds richtet sich vor allem an Menschen, die nach dem 1. Januar 2023 Opfer einer schweren Gewalttat wurden. In der Regel sollen Betroffenen auf Antrag eine einmalige Unterstützung in der Höhe von 10.000 Euro erhalten. Die Summe kann bis zu 30.000 Euro betragen, wenn es zu schweren Körper- und Gesundheitsschäden mit langfristigen oder dauerhaften Folgen gekommen war. Bei besonderen Härtefällen wie „schweren menschenverachtenden Gewalttaten“ oder bei Todesfällen nach Terroranschlägen können Opfer beziehungsweise deren Angehörige insgesamt bis zu 100.000 Euro erhalten.

Ein Opferfondsbeirat entscheidet über die Gewährung von Leistungen. Ihm gehören dem Antrag zufolge elf ehrenamtliche Mitglieder an, die auf Vorschlag der Fraktionen vom Landtag des Saarlandes für die Dauer einer Wahlperiode gewählt werden. Mindestens fünf von ihnen sollen nicht Mitglieder des Landtags sein.

Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) hatte die Einrichtung eines solchen Fonds im Juni angekündigt. Hintergrund ist der zurzeit vor dem Koblenzer Oberlandesgericht verhandelte Brandanschlag auf eine Saarlouiser Flüchtlingsunterkunft im Jahr 1991, bei dem der damals 27-jährige Ghanaer Samuel Kofi Yeboah ums Leben kam.