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Saar-Arbeitskammer: Schuldenbremse ist “Schönwetter-Regel”

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung hat die Arbeitskammer des Saarlandes eine Reform der Schuldenbremse gefordert. „Die Schuldenbremse ist eine Schönwetter-Regel, deren enge Vorgaben für die Finanzierung grundlegender Umstrukturierungen in unserer Lebens- und Wirtschaftsweise nicht taugen“, sagte der Vorstandsvorsitzende Jörg Caspar am Donnerstag in Saarbrücken. Transformation sei nicht zum Nulltarif zu haben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch den Nachtragshaushalt 2021 der Bundesregierung für nichtig erklärt. Demnach ist es verfassungswidrig, die für Corona-Maßnahmen vorgesehenen, aber nicht benötigten Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro über den KTF für künftige Haushaltsjahre nutzbar zu machen. Abgeordnete der Unions-Fraktion hatten sich an Karlsruhe gewandt. Die Ampel-Koalition stellte nach dem Urteil die Finanzierung der Energiewende auf den Prüfstand.

Die Arbeitskammer bemängelte einen „riesigen“ Investitionsstau in Deutschland, der Verkehr, Gesundheitssektor, Bildung, Energie, Produktion und Unternehmensförderungen umfasse. „Unternehmen und Privathaushalte können diese Investitionen nicht allein tätigen, hier muss der Staat mit investieren, um Unternehmen wie Saarstahl den Pfadwechsel zu ermöglichen“, betonte Caspar. „Und er muss mit fördern, um den Haushalten klimafreundliches Leben und Heizen zu ermöglichen.“

Der saarländische Transformationsfonds ist nach Einschätzung Caspars „besser begründet und ausgerichtet“. Er stehe dementsprechend nach dem Urteil nicht zur Disposition. Vor rund einem Jahr hatte der Landtag des Saarlandes den Transformationsfonds in Höhe von drei Milliarden Euro beschlossen. Das über zusätzliche Schulden finanzierte Sondervermögen soll den Strukturwandel des kleinsten Flächenbundeslandes hin zur Klimaneutralität bis 2045 umsetzen. Dafür stellte der Landtag unter anderem aufgrund der durch den Ukraine-Krieg verursachten Energiekrise eine außergewöhnliche Notsituation fest.

„Die Begründung ist klar auf die aus dem Ukrainekrieg erwachsenden Energiekrise und die besondere Betroffenheit der energieintensiven saarländischen Wirtschaft ausgerichtet“, sagte Caspar. „Die rein investiv zu verwendenden Mittel setzen auf Multiplikatoreffekte für zusätzliche Bundes- und EU-Förderung sowie private Investitionen, um den Pfadwechsel im Saarland zu schaffen.“