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Religionsfreiheit: zentrales Menschenrecht

Evangelische Würdigungen zum 70-jährigen Bestehen

HANNOVER – Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat das vor 70 Jahren in Kraft getretene Grundgesetz als Basis der freiheitlichen Demokratie gewürdigt. Vor allem der erste Satz des ersten Artikels – „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – sei „unendlich kostbar“, erklärte der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm zum siebten Jubiläum des Grundgesetzes in Hannover. „Entstanden aus der Erfahrung von Leid, Tod und Verzweiflung, die von deutschem Boden ausgingen, hält er die Menschenwürde als zentralen Wert fest.“

„Staatliche Gewalt, die diesen Wert nicht schützt, sondern missachtet, verliert alle Legitimität“, fügte Bedford-Strohm hinzu: „Dieser Absatz gilt allen Menschen.“ Zugleich sei er tief in der jüdisch-christlichen Tradition verwurzelt, erläuterte der EKD-Ratschef: „Der Mensch ist zum Bilde Gottes geschaffen, davon erzählt die biblische Schöpfungsgeschichte. In jedem Menschen begegnet uns also das Ebenbild Gottes. Wer Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Glaubens oder ihres Geschlechts abwertet, leugnet diese Kostbarkeit des Einzelnen als Bild Gottes.“ Wer die jüdisch-christliche Tradition ernst nehme, stelle sich auf die Seite der Menschenwürde und des Grundgesetzes.

Irmgard Schwaetzer, Präses der EKD-Synode, betonte, die Religionsfreiheit stehe nicht zufällig zu Beginn des Grundrechtekatalogs in Artikel 4: „Sie ist ein zentrales Menschenrecht.“ Seine Religion frei bekennen und ausüben zu können, gehöre zur Würde des Menschen dazu. In der Demokratie spielten die Religionen eine wichtige Rolle. „Demokratie kommt ja nicht aus ohne Werte – ganz im Gegenteil. In den Normen des Grundgesetzes sind diese Werte bereits verankert“, erklärte Schwaetzer. „Die Beziehung des Begriffs der Menschenwürde zur jüdisch-christlichen Tradition zeigt das ganz deutlich. Darauf kann eine wertebasierte Demokratie gut aufbauen.“ epd