Bislang gelten in Deutschland strenge Gesetze in der Fortpflanzungsmedizin. Eine Regierungskommission schlägt nun deutliche Lockerungen bei Eizellspende und Leihmutterschaft vor.
Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission schlägt eine Liberalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft in Deutschland vor. Eizellspenden sollten in Zukunft in Deutschland zuzulassen werden, sofern sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die insbesondere den notwendigen Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleistet, sagte die zuständige Sprecherin der Arbeitsgruppe, Claudia Wiesemann, am Montag in Berlin.
Beim Thema Leihmutterschaft tut sich die Kommission deutlich schwerer. Ein weiteres Verbot sei nachvollziehbar, sagte die zuständige Sprecherin, die Mainzer Juristin Friederike Wapler. Eine Legalisierung sei aber unter engen rechtlichen Voraussetzungen möglich. Zentral wäre dann, dass eine Ausbeutung der Leihmutter rechtlich verhindert werde. Auch die Vermittlung der Leihmütter müsse uneigennützig und daher nicht-kommerziell organisiert werden. Voraussetzung sei, dass Eltern und Leihmutter sich zum Beispiel durch ein familiäres Verhältnis kennen oder eine Vereinbarung treffen, dass eine Beziehung zwischen beiden Parteien noch über die Geburt hinaus bestehe. Zudem solle eine Leihmutter eine “angemessene Aufwandsentschädigung” erhalten.
Bislang sind sowohl Eizellspende als auch Leihmutterschaft in Deutschland verboten. Während die Samenspende in Deutschland erlaubt ist, wurde die Eizellspende 1990 mit der Begründung verboten, dass damit eine “gespaltene Mutterschaft” erzeugt werde. Demnach würde das Kind Schäden davontragen, wenn soziale und genetische Mutter nicht dieselben seien. Wiesemann sagte, die Kommission halte diese Begründung für überholt und nicht mehr überzeugend.