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Regelungen zum legalen Konsum von Cannabis in Deutschland

Seit dem 1. April 2024 ist das Cannabis-Gesetz bundesweit in Kraft. Danach können erwachsene Konsumenten Cannabis über nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen, sogenannte Cannabis Social Clubs, beziehen. Das Dealen auf der Straße ist weiterhin verboten.

Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben. Zuhause ist der Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis sowie von bis zu drei Cannabis-Pflanzen pro erwachsener Person erlaubt. An junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 21 Jahren dürfen die Clubs höchstens 30 Gramm pro Monat mit einem maximalen THC-Gehalt von zehn Prozent abgeben.

Kleinere Überschreitungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Wer mehr besitzt, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. THC (Tetrahydrocannabinol) ist der rauschbewirkende Bestandteil der Hanf- oder Cannabis-Pflanze.

In und rund um Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätze, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie öffentliche Sportstätten ist der Konsum von Cannabis in Sichtweite verboten. Der Abstand muss mindestens 100 Meter betragen. Cannabis Social Clubs müssen einen Mindestabstand von 200 Metern wahren.

In den Clubs darf die Droge nicht konsumiert werden. In Fußgängerzonen ist der Konsum nur zwischen 20 Uhr und 7 Uhr am Morgen gestattet. Generell ist der Konsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen verboten.