Der Reformstaatsvertrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio liegt im Zeitplan: Alle 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben den Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unterzeichnet, wie ein Sprecher der sächsischen Staatskanzlei dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag auf Anfrage in Dresden mitteilte. Auch das Umlaufverfahren für den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sei inzwischen abgeschlossen. Nach der nun folgenden Ratifizierung durch die Landesparlamente sollen die Staatsverträge zum 1. Dezember 2025 in Kraft treten.
Die Ministerpräsidenten hatten sich im Oktober 2024 auf den Reformstaatsvertrag geeinigt. ARD und ZDF sollen danach die Zahl ihrer Hörfunk- und TV-Angebote reduzieren. Der Reformstaatsvertrag sieht anderem eine Zusammenführung der Angebote von 3sat und Arte vor. Außerdem sollen drei weitere TV-Spartensender von ARD und ZDF wegfallen. Die Zahl der Hörfunkwellen der ARD soll von 70 auf 53 verringert werden.
Der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, den die Länder im Dezember beschlossen hatten, definiert vor allem neue Anforderungen für Anbieter von Betriebssystemen beim technischen Jugendmedienschutz.