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Reform zur Abtreibung in dieser Woche im Bundestag?

Die Initiatorinnen für eine Neuregelung der Abtreibung wollen ihren Antrag in dieser Woche in den Bundestag einbringen. Ob das gelingt, ist immer noch unklar. FDP und Union warnen vor übereilter Debatte.

327 Bundestagsabgeordnete haben ach Angaben der Initiatorinnen den Antrag für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs unterzeichnet. Die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws sprach am Dienstag von einem starken Zeichen für eine Reform. Es liege nun “in den Händen des Parlaments, sich jetzt für ein zeitgemäßes Abtreibungsrecht in dieser Legislatur zu entscheiden”. Derzeit sitzen 733 Abgeordnete im Bundestag. Für eine erforderliche absolute Mehrheit sind 367 Stimmen notwendig. Ob die Abgeordneten vor den Neuwahlen überhaupt über den Antrag entscheiden können, ist unklar.

240 Abgeordnete hatten den Antrag am 14. November eingereicht. Kern eines vor allem von Abgeordneten der SPD und der Grünen vorgelegten Reformentwurfs ist, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herauszunehmen. Stattdessen sollen Abbrüche bis zur zwölften Woche, nach einer Vergewaltigung oder aus medizinischen Gründen künftig “rechtmäßig und straffrei” sein und im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Eine Beratungspflicht soll bleiben, allerdings ohne die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen bis zur Abtreibung. Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs sollen künftig von der Krankenkasse übernommen werden. Union, AfD und die FDP-Spitze sind gegen eine Reform.

Derzeit sind in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung.

Die Gruppe hat mitgeteilt, den Antrag in der laufenden Woche in das Parlament einzubringen. Es gibt für diesen Donnerstag und Freitag noch keine Tagesordnung. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge geht aber von einer Ersten Lesung in dieser Woche im Bundestag aus. Sie kritisierte vor der Fraktionssitzung die ablehnende Haltung der Union und betonte, sie sei fest davon überzeugt, dass keine Frau in einer Lebenssituation wie dieser einfach mal eben so über so ein Thema entscheide. Jede Frau mache sich diese Entscheidung schwer und treffe sie verantwortungsvoll für sich und auch für das ungeborene Leben.

Unterdessen bekräftigte der neue FDP-Generalsekretär Marco Buschmann seine ablehnende Haltung für eine solche Reform. Die Abtreibungsfrage sei eine der “ethisch und rechtlich komplexesten Fragen überhaupt”, so Buschmann am Montagabend in Berlin. Man werde ihr nicht gerecht, wenn man sie zwischen “Tür und Angel” abhandele, so der ehemalige Justizminister.

Buschmann betonte weiter, der derzeit geltende Kompromiss habe die Gesellschaft befriedet. Der Paragraf 218 stehe im Strafrecht. Die Strafbarkeit sei aber sehr theoretisch, wenn man sich an die Vorgaben halte. Die Bedingungen für einen Abbruch seien “nicht so streng gefasst”, so Buschmann weiter. Er glaube auch nicht, dass eine einfache Streichung aus dem Strafgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben werde.

Unions-Chef Friedrich Merz hatte in der vergangenen Woche betonte, er sei in der Frage offen für Gespräche, allerdings “bitte nicht auf den letzten Metern vor der Wahl”. Es brauche eine breite parlamentarisch und gesellschaftlich geführte Debatte. Ein Hauruckverfahren würde dem Thema nicht gerecht werden, so Merz.