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Rechtsbewahrer

Es war offenbar eine völlig unangemessene Härte, mit der die Polizei in Münster in ein Kirchenasyl eingebrochen ist: Der Flüchtling aus Ghana, der nach Ungarn abgeschoben werden sollte, musste bereits am folgenden Tag wieder freigelassen werden. Begründung des Gerichts: Die Versorgung in Ungarn entspricht nicht der Menschenrechtskonvention (siehe Seite 6).
Das hätten die Verantwortlichen für den gewaltsamen Einsatz wissen müssen. Und vor allem hätten sie sich an die Regeln halten müssen, die zwischen Kirchen und Staat über das Kirchenasyl vereinbart wurden.
Mit dem Bruch des Kirchenasyls haben sie nur einmal mehr dessen Notwendigkeit bestätigt: Abschiebungen sind keineswegs immer rechtmäßig. Sie trotzdem zu vollziehen, ist Unrecht. Davor will das Kirchenasyl schützen – die betroffenen Flüchtlinge, aber auch die Gesellschaft, die sie aufnehmen soll. Denn ein Staat, der seine eigenen Gesetze nicht beachtet, braucht als Korrektiv solche Akte zivilen Ungehorsams.