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Rechtsausschuss stoppt erneuten Vorstoß zu Abtreibung

Die Befürworter wollten eine Liberalisierung zu Schwangerschaftsabbrüchen noch im alten Bundestag forcieren. Nun wurde das Vorhaben durch den Rechtsausschuss wohl endgültig gestoppt.

Eine Gesetzesänderung für Schwangerschaftsabbrüche ist mit der alten Bundestag nicht mehr zu erwarten
Eine Gesetzesänderung für Schwangerschaftsabbrüche ist mit der alten Bundestag nicht mehr zu erwartenImago / epd-bild

Eine Änderung der rechtlichen Regeln zu Abtreibungen ist vor der Konstituierung des neuen Bundestags wohl endgültig nicht mehr zu erwarten. Der Rechtsausschuss des alten Bundestags setzte in nicht-öffentlicher Sitzung einen erneuten Vorstoß der Befürworter einer Liberalisierung mit den Stimmen von Union, FDP und AfD von der Tagesordnung ab. Wie es aus Ausschusskreisen hieß, hätten Grüne und Linke das Thema dagegen auf der Tagesordnung behalten wollen, die SPD habe sich bis auf eine Stimme enthalten.

Mit der Absetzung des Themas im Ausschuss ist nun nicht mehr zu erwarten, dass es im alten Bundestag noch zu einer Abstimmung über einen vorliegenden Gesetzentwurf für eine Reform der Abtreibungsregeln kommt. Mit der Konstituierung des neuen Bundestags am 25. März werden alle noch offenen Gesetzentwürfe hinfällig. Mit den dann neuen Mehrheitsverhältnissen im Parlament gilt eine Liberalisierung als unwahrscheinlicher als bislang.

SPD und Grüne wollten Vorstoß zu Abtreibung

Kern des ursprünglich vor allem aus den Reihen von SPD und Grünen unterstützten interfraktionellen Gesetzentwurfes ist es, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herauszunehmen. Abbrüche bis zur zwölften Woche sollen stattdessen “rechtmäßig und straffrei” sein und im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Eine Beratungspflicht soll bleiben, allerdings ohne die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen bis zur Abtreibung.

Derzeit sind in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung. Um den in den 1990er Jahren erzielten Kompromiss wurde seinerzeit lange gerungen.

Abtreibung: Experten bewerten Gesetzentwurf unterschiedlich

Der Rechtsausschuss war vor allem wegen der beabsichtigten Grundgesetzänderungen für das geplante Schuldenpaket von Union und SPD zusammengekommen. Befürworter der Reform der Abtreibungsregeln hatten diese Gelegenheit nutzen wollen, um ihr Anliegen doch noch zur Abstimmung im Bundestag zu bringen. Bei einer Anhörung im Ausschuss im Februar war der Gesetzentwurf von Experten sehr unterschiedlich bewertet worden. Die einen hielten ihn für verfassungswidrig, die anderen für verfassungsrechtlich möglich.