Viele Menschen warten auf den Termin: Ab Freitag lässt sich das Geschlecht im Pass mit einem Gang in das Standesamt ändern. Psychiatrische Gutachten sind nicht notwendig. Die Nachfrage ist groß.
Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), hat begrüßt, dass ab Freitag Menschen ihren Geschlechtseintrag sowie ihren Vornamen im Pass durch einen Gang ins Standesamt ändern können. Deutschland reihe sich damit ein in die Gruppe der Länder weltweit, die Menschen eine Korrektur ihres Geschlechtseintrags und Vornamens ermöglichen, ohne sie zu pathologisieren, sagte Lehmann am Donnerstag in Berlin.
Am 1. November tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Damit ist für die Änderung des Geschlechtseintrags und des Namens nur noch eine einfache Erklärung bei einem Standesamt nötig – statt wie bisher zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Gerichtsbeschluss. Dabei gibt es vier Möglichkeiten: männlich, weiblich, divers oder keine Angabe. Das bedeutet, dass der bisherige Eintrag gestrichen werden kann. Betroffene konnten sich dafür bereits seit dem dem 1. August bei den Standesämtern anmelden. In dem Gesetz geht die Bundesregierung davon aus, dass jährlich rund 4.000 Menschen davon Gebrauch machen werden.
Lehmann bedauerte, dass die Gesetzgebung von transfeindlicher Stimmungsmache und einer Menge Fehlinformationen begleitet worden sei. Trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen hätten sehnsüchtig auf das Gesetz gewartet. Das zeigten auch die hohen Anmeldezahlen bei den Standesämtern. Allein in Berlin haben sich bislang über 1.300 Menschen angemeldet.