Mehr als vier Jahre nach dem Juwelendiebstahl aus dem Dresdner Grünen Gewölbe ist am Mittwoch der zweite Prozess zu dem Fall fortgesetzt worden. Verantworten muss sich dabei der 24-jährige Jihad R. aus Berlin wegen Beihilfe zum Diebstahl mit Waffen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm zudem Beihilfe zu gemeinschaftlicher Sachbeschädigung und zu Brandstiftung vor (AZ: 7 KLs 422 Js 22940/21).
Jihad R. habe 2019 als Heranwachsender vorsätzlich Hilfe geleistet, heißt es in der Anklage, die Staatsanwalt Christian Weber am Mittwoch am Landgericht Dresden verlas. Dem 24-Jährigen seien „die wesentlichen Aspekte des Tatplans“ vor dem Juwelendiebstahl 2019 bekannt gewesen, fügte Weber hinzu. Zunächst sollte er in der Tatnacht laut Anklage drei der späteren Täter zu einem Treffpunkt in Berlin-Tempelhof fahren.
Er habe damals zudem spontan eine Zivilstreife der Berliner Polizei abgelenkt, um den Tatplan nicht zu gefährden und die späteren Diebe einer Polizeikontrolle zu entziehen. Der Angeklagte wollte sich vor Gericht zu den Vorwürfen zunächst nicht äußern.
Der 24-jährige Beschuldigte wird dem Berliner Remmo-Clan zugerechnet. Er soll den fünf im Mai 2023 verurteilten Tätern, darunter seinem Bruder Bashir R., bei der Vorbereitung des Einbruchs in die sächsische Schatzkammer im Dresdner Residenzschloss geholfen haben. Laut der Jugendkammer des Landgerichts Dresden unter Vorsitz der Richterin Eva Stief wird nun auch gegen den Vater des Beschuldigten ermittelt. Genauere Angaben wurden nicht gemacht.
Der Bruder des Angeklagten Jihad R. sowie weitere wegen des Juwelendiebstahls Verurteilte sollten in dem jetzt laufenden zweiten Strafprozess als Zeugen aussagen. Laut Richterin nahmen sie das Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch. In einem Fall werde noch geprüft, ob das zutrifft.
Zuvor hatten die Verteidiger auch am zweiten Prozesstag mehrere Anträge eingebracht. Unter anderem wollten sie Formfehler der Ladung geltend machen, um eine Aufhebung des Verfahrens zu erreichen.
Die Verteidiger monierten zudem, dass die Verhandlung in Dresden und nicht am Wohnort ihres Mandanten in Berlin stattfindet. Ihrer Ansicht nach ist die Berliner Gerichtsbarkeit zuständig. Auch sollte die Anklage laut Verteidigung nicht vollständig verlesen werden, weil der Tatplan zur Flucht spontan geändert wurde und ihr Mandant daran nicht beteiligt war. Die Kammer wies die Anträge zurück.
Wegen des Juwelendiebstahls waren bereits fünf Männer, die ebenfalls dem Remmo-Clan zugeordnet werden, zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Ein Teil der Beute wurde kurz vor Weihnachten 2022 zurückgegeben. Zuvor gab es eine Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten. Im Falle einer Rückgabe wurden den Angeklagten mildere Strafen zugesagt. Die Schmuckstücke werden wegen des laufenden Verfahrens noch nicht öffentlich gezeigt.