Artikel teilen:

Priester parkt falsch: Wie man einen Image-Schaden schlimmer macht

Auch ein Priester kann mal falsch parken. Dass eine Erzdiözese sich über Polizisten beschwert, die im Gottesdienst höflich um das Wegfahren bitten, macht den Image-Schaden von Kirche komplett.

Dürfen Polizisten einen Gottesdienst stören, wenn der Priester falsch geparkt hat?
Dürfen Polizisten einen Gottesdienst stören, wenn der Priester falsch geparkt hat?Magnus Günther / pixabay

Als wäre das Image der Kirche nicht schon angekratzt genug, da muss sie es selbst auch noch schlimmer machen. Die Erzdiözese in Freiburg hat sich beschwert, weil zwei Polizeibeamte einen katholischen Gottesdienst unterbrochen haben. Das wirkt nicht nur übertrieben, sondern bedient einmal mehr genau das Negativ-Klischee, dass viele ohnehin schon im Kopf haben. Kirche, das sind die mit dem Sonderstatus. Kirche, das sind die, die Moral predigen, aber es selbst nicht besser machen.

Dabei war es eigentlich ein skurriler Vorfall, der (zunächst) ein versöhnliches Ende nahm: Während einer Messe in Bisingen-Thanheim unterbrachen eine Polizistin und ein Polizist die Festpredigt. Der Priester habe eine Anwohnerin zugeparkt und müsse sein Auto sofort entfernen, forderten die Beamten. Der Priester handelte sofort, drückte jemandem den Schlüssel in die Hand, ließ das Auto umparken und feiert die Messe weiter. Schaden abgewendet. Muss man da wirklich das Grundgesetz bemühen?

Ungestörte Religionsausübung trotz Falschparker-Priester?

Ja, die ungestörte Religionsausübung wird vom Grundgesetz in Artikel 4 geschützt. Alle Bürger haben das Recht ihre Religion uneingeschränkt leben zu können. Ja, die Störung der Religionsausübung ist ein Straftatbestand in unserem Land. Dazu muss der Täter den Gottesdienst oder die gottesdienstliche Handlung in grober Weise stören. Wann eine solche Störung „grob“ ist, gilt es zu entscheiden. Zwei Polizisten, die einen Priester auf sein falsch geparktes Auto hinweisen? Fraglich, ob das grob ist.

Der Tatbestand ist außerdem nicht erfüllt, wenn der „Täter“ den Gottesdienst aus nachvollziehbaren Gründen stört. Sicher, es hat nirgendwo gebrannt. Aber manch einer würde dennoch sagen, dass die Unterbrechung nachvollziehbar war. Oder gelten die Interessen der zugeparkten Anwohnerin hier nicht? Parkverbote gelten auch für Priester.

Störung der Messe in Bisingen-Thanheim war angemessen

Für die Erzdiözese ist der Fall klar: Die Störung der Messe war in Anbetracht der Situation nicht angemessen.

Alle rechtlichen Fakten hin oder her, die Erzdiözese hätte gut daran getan, selbst darüber nachzudenken, ob ihre Beschwerde denn nun angemessen ist oder nicht. Immerhin: die Polizisten hätten das Auto auch abschleppen lassen können. Stattdessen: die Messe konnte beendet werden, das Auto umgeparkt. Ein echter Schaden ist erst durch die Beschwerde entstanden.