Das Land Nordrhein-Westfalen will mit katholischer und evangelischer Kirche die Zusammenarbeit bei der Polizeiseelsorge gesetzlich neu regeln. Mit einem Gesetzentwurf, der unter anderem eine Erhöhung der finanziellen Landesmittel vorsieht, will sich am Donnerstag der Innenausschuss des Landtags in Düsseldorf befassen. Nach rund 60 Jahren soll ein „Gesetz zur Zustimmung zu der Vereinbarung über die kirchliche Polizeiseelsorge im Land NRW“ die im Jahr 1962 zwischen dem Land und den Kirchen geschlossenen Vereinbarungen ersetzen und geänderten Rahmenbedingungen Rechnung tragen.
Zusätzlich zu dem jährlichen Pauschalbetrag, den das Land bereits bislang den Kirchen für die Wahrnehmung der Polizeiseelsorge zur Verfügung stellt, soll den beiden Kirchen für die Finanzierung von Personalkosten für jeweils zwei Vollzeitstellen von Polizeiseelsorgerinnen und Polizeiseelsorgern ein jährlicher Pauschalbetrag in Höhe von jeweils 250.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Dem Gesetzentwurf zufolge, dem der Landtag von Nordrhein-Westfalen zustimmen muss, würde sich die Landesleistung somit um 500.000 Euro auf insgesamt 650.000 Euro pro Jahr erhöhen.
Die beiden Kirchen sichern im Gegenzug zu, zusätzlich zu den vom Land refinanzierten Stellen mindestens genauso viele Stellen von Polizeiseelsorgern vorzuhalten. Das Land und die Kirchen vereinbaren dem Entwurf zufolge, nach Ablauf von fünf Jahren „die Auskömmlichkeit des Pauschalbetrages für die Personalkosten“ zu überprüfen.
Der Vereinbarung schließt das Land NRW mit den drei evangelischen Landeskirchen von Rheinland, Westfalen und Lippe sowie mit den fünf katholischen Bistümern Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn. Unterstrichen werde mit der Regelung die Bedeutung der Polizeiseelsorge in ökumenischer Kooperation als ein gemeinsames Anliegen von Staat und Kirche, heißt es in der Präambel des Gesetzentwurfs. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde bereits von der Landesregierung und von Vertretern der katholischen und evangelischen Kirche im Mai vergangenen Jahres unterzeichnet.
Die Polizeiseelsorge sei ein wichtiger Dienst an den Polizistinnen und Polizisten des Landes, wie der Gesetzentwurf betont. In aktuell herausfordernden Zeiten seien die Polizistinnen und Polizisten einer Vielzahl seelischer Belastungen ausgesetzt. „In dieser Situation ist die Polizeiseelsorge ein integraler Bestandteil der Betreuung von Polizistinnen und Polizisten und liefert als Rückgrat der Werteorientierung unverzichtbare Impulse.“