Der Dresdner Politikwissenschaftler Hans Vorländer hält einen Verbotsantrag gegen die AfD unter bestimmten Umständen für notwendig. „Wenn es klare Indizien und auch Beweise dafür gibt, dass Einzelne, Führungskader oder dominante Flügel innerhalb der Partei konkrete Handlungen und gewaltsame Aktionen unternehmen, dann wird man nicht umhinkommen, ein solches Verbotsverfahren anzustrengen“, sagte Vorländer der in Dresden erscheinenden „Sächsischen Zeitung“ (Freitag).
Allerdings bestehe „eine gewisse Ambivalenz“. Die AfD sei mittlerweile so groß, dass ein Verbotsverfahren in der Bevölkerung oder in Teilen der Wählerschaft der AfD „eben nur wieder als Bestätigung ihres Verdachtes genommen wird, dass ein starker und gefährlicher Konkurrent aus dem Spiel genommen werden soll“. Andererseits müsse „die Demokratie ihre Stärke und den Willen zur Selbstbehauptung, also ihre Wehrhaftigkeit, zeigen“.
Der Politikwissenschaftler gibt zu bedenken, „dass ein solches Verbotsverfahren, weil es rechtsstaatlich und sorgfältig ablaufen muss, keine schnelle Entscheidung bringt“, sagte Vorländer. Das sei aus den früheren NPD-Verbotsverfahren bekannt. „Besser wäre es natürlich, wenn die Wähler selbst erkennen, wie gefährlich diese Partei ist, weil sie das demokratische System, die Freiheit und den Rechtsstaat bekämpft, und sich dann von ihr abwenden“, sagte Vorländer weiter.
Nach den AfD-Landesverbänden in Thüringen und Sachsen-Anhalt hatte der Verfassungsschutz auch die sächsische AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft.