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Philippi begrüßt Vorschläge zur Reform des Abtreibungsrechts

Niedersachsens Sozialminister Andreas Philippi (SPD) unterstützt die Empfehlung einer von der Bundesregierung eingesetzten Kommission, Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen zu legalisieren. „Ich begrüße sehr, dass die Expertinnen und Experten die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Abbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft für haltlos erklären“, sagte der Minister am Montag in Hannover. Die derzeitige Regelung im Strafgesetzbuch, die auch einen frühzeitigen Schwangerschaftsabbruch per se als Unrecht deklariere, sei eine Belastung der betroffenen Frauen und nicht geeignet, das Spannungsverhältnis zwischen Selbstbestimmungsrecht und Schutz des ungeborenen Lebens aufzulösen.

Eine differenzierte Regelung, die einen legalen Schwangerschaftsabbruch bis zum Ende des ersten Trimesters ermöglicht, sei der bessere Weg. „Ich bitte die Bundesregierung daher, zeitnah einen entsprechenden Vorschlag, der den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in Hinblick auf den Schutz des ungeborenen Lebens genügt, vorzulegen“, appellierte Philippi.

Der Minister befürwortete die angelaufene Reform der Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte, mit welcher der Schwangerschaftsabbruch verbindlicher Bestandteil des Medizinstudiums werden solle. „Damit wird die Ausbildung der Realität angepasst, was zu einer Qualitätsverbesserung bei der Behandlung betroffener Frauen führen wird“. Zudem müsse die Straffreiheit für Ärztinnen und Ärzte bei Schwangerschaftsabbrüchen nach Sexualdelikten deutlich ausgeweitet werden. „Es kann nicht sein, dass Frauen, die eine Vergewaltigung ertragen mussten, in eine zusätzliche psychische Drucksituation getrieben und helfende Ärztinnen und Ärzte bestraft werden“.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hat am Montag in Berlin für eine mögliche Neuregelung des Abtreibungsrechts ein Drei-Phasen-Modell vorgeschlagen: Frühe Abtreibungen sollten erlaubt und nicht mehr durch das Strafrecht reguliert werden. Gleichzeitig empfiehlt die Kommission ein Festhalten am Verbot von Spätabtreibungen und zwar ab dem Zeitpunkt der Lebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Mutterleibs. Dies ist etwa ab der 22. Schwangerschaftswoche der Fall. In der mittleren Phase habe der Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum, bis zu welchem Zeitpunkt er den Schwangerschaftsabbruch erlaubt. Grundsätzlich fordert die Kommission dabei in jeder Schwangerschaftsphase die Möglichkeit zum Abbruch, wenn die Frau gesundheitlich gefährdet oder Opfer einer Vergewaltigung ist.