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Pflege: Vorgaben für Nachbarschaftshilfe in NRW dauerhaft einfacher

In Nordrhein-Westfalen soll es auf Dauer einfacher sein, Nachbarschaftshilfe für pflegebedürftige Menschen in Anspruch zu nehmen. Die Übergangsregelung aus der Corona-Pandemie, dass Helferinnen und Helfer statt einer verpflichtenden Teilnahme an einem Qualifizierungskurs nur die Broschüre „Nachbarschaftshilfe – Tipps und Informationen für Helfende“ zur Kenntnis nehmen müssen, gelte ab 2024 dauerhaft, erklärte das NRW-Sozialministerium am Samstag in Düsseldorf.

Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) betonte, in den vergangenen Jahren seit Beginn der Corona-Pandemie habe sich gezeigt, dass niedrigschwellige Hilfen eine gute Unterstützung in der ambulanten Pflege sein können. Dazu gehöre auch die Nachbarschaftshilfe. Mit ihrem Engagement leisteten die Helferinnen und Helfer „einen wichtigen Beitrag“. Deshalb sei es wichtig, die Inanspruchnahme der Nachbarschaftshilfe dauerhaft zu erleichtern und Leistungen der Pflegeversicherung besser nutzbar zu machen, sagte der Minister.

Nachbarschaftshelferinnen und -helfer unterstützen Menschen mit Pflegegrad und ermöglichen die Teilhabe am aktiven Leben, etwa durch Unternehmungen oder alltägliche Erledigungen, Haushaltshilfe oder Besuche gegen Einsamkeit. Um die Nachbarschaftshilfe in Anspruch zu nehmen, steht pflegebedürftigen Menschen über den sogenannten „Entlastungsbetrag“ monatlich ein Betrag in Höhe von 125 Euro aus der Pflegeversicherung zur Verfügung.