Ein evangelischer Gemeindepfarrer aus Oberfranken verliert nach einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen seinen Job. Das Amtsgericht Kulmbach hatte den Mann bereits in der vergangenen Woche wegen insgesamt sechs Übergriffen an einem zwölfjährigen Mädchen zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag auf Anfrage. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Zuerst hatte die „Frankenpost“ (Hof) über den Fall berichtet.
Die Übergriffe sollen im Pfarrhaus von Schwarzach bei Kulmbach zwischen Dezember 2023 und März 2024 stattgefunden haben. Laut Zeitungsbericht wurde die Kirche im September 2024 von der Staatsanwaltschaft über Ermittlungen gegen den Pfarrer informiert – ohne den Tatbestand zu nennen. Dennoch wurde dem jungen Mann, der sich die Pfarrstelle mit seiner Frau teilt, von der Kirche die Ausübung des Pfarrberufs untersagt. Von den konkreten Tatvorwürfen und dem Ergebnis der Gerichtsverhandlung habe man aus der Presse erfahren, sagte Kulmbachs Dekan Friedrich Hohenberger und verweist ansonsten an die Landeskirche.
Weil das Tatopfer minderjährig war, hatte die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Das ist gerade bei Missbrauchstaten an Minderjährigen so üblich, wie die Gerichtssprecherin erläuterte. Weil der Mann noch in der Verhandlung auf Rechtsmittel verzichtet hatte, sei das Urteil unmittelbar rechtskräftig geworden. Die Verschriftlichung dürfe nun bis zu fünf Wochen dauern, sagte sie. Danach liegt es nach epd-Informationen in den Händen der zuständigen Staatsanwaltschaft, den Arbeitgeber und das Jugendamt über die rechtskräftige Verurteilung zu informieren. Der Verurteilte hat mit seiner Frau zwei Kinder.
Die Sprecherin der bayerischen Landeskirche, Christine Büttner, verweist ebenfalls darauf, dass die Kirche erst über die Anfrage der „Frankenpost“ von den konkreten Tatumständen erfahren habe – zuvor habe es lediglich eine „Mitteilung in Strafsachen der Staatsanwaltschaft“ gegeben. Sobald der Landeskirche das rechtskräftige, verschriftlichte Urteil vorliege, werden umgehend die dienstrechtlichen Konsequenzen daraus gezogen. Nach dem Pfarrdienstgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wird eine Pfarrperson aus dem Dienst entlassen, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde.
Die Ehefrau ist von dem Jobverlust ihres Mannes nicht betroffen – sie hatte nach einer zweiwöchigen Pause weiter ihren Dienst in der Gemeinde versehen. Das Pfarrerspaar hatte bei seinem Dienstantritt vor etwas mehr als drei Jahren gleich überregionale Bekanntheit erlangt: Das Paar war nämlich über einen „Headhunter“ aus Brasilien nach Deutschland geholt worden, um die lange Vakanzzeit auf der Pfarrstelle zu beenden. (00/3898/09.12.2024)