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Petition will Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige

Lachgas soll aus Sicht des Petitionsausschusses im Bundestag nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden. Eine entsprechende Beschlussempfehlung verabschiedete der Ausschuss am Mittwoch, wie der Bundestag bekanntgab. “Wir brauchen eine strengere Regulierung von Lachgas in Deutschland”, heißt es in der öffentlichen Eingabe. So seien nach dem Inhalieren und einem kurzen Rausch Langzeitschäden wie eine geminderte Hirnentwicklung möglich.

Mittlerweile aber werde Lachgas auch in Geschmacksrichtungen wie Kokos und Erdbeere verkauft und mache den Konsum für Kinder und Jugendliche deutlich attraktiver, so die Sorge der Abgeordneten. Gerade junge Leute müssten aber vor einem missbräuchlichen Konsum geschützt werden.

Konkrete Zahlen zum Konsum gibt es für Deutschland bisher nicht. Einen lokalen Anstieg der Lachgas-Einnahme zeigt eine Studie der Goethe-Universität Frankfurt. Sie zeigte erstmals für 2021 eine Ausweitung des Lachgaskonsums bei Schülerinnen und Schülern in Frankfurt am Main. Lachgas ist als Narkosemittel bekannt.