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TV-Pastorin zu Tanzverbot: Am Karfreitag weniger vorschreiben

Tanzen am Karfreitag? Das muss nicht sein, sagt TV-Pastorin Ina Jäckel. Ein staatliches Tanzverbot hält sie aber auch nicht unbedingt für notwendig. Wofür die Theologin stattdessen plädiert.

Wegen des Tanzverbots am Karfreitag schließen viel3e Discotheken
Wegen des Tanzverbots am Karfreitag schließen viel3e DiscothekenImago / Thilo Schmülgen

Die evangelische Pastorin und Influencerin Ina Jäckel hält ein staatlich verordnetes Tanzverbot nicht unbedingt für nötig, um den Karfreitag zu schützen. „Ich wünsche mir keine Party am Karfreitag“, sagte die Theologin und Fernsehmoderatorin aus Leer (Niedersachsen), deren Beiträge auf Instagram mehr als 30.000 Menschen erreichen. „Aber ich finde, dass es diesem Tag guttun würde, wenn wir weniger vorschreiben und mehr einladen.“

Gegenseitiger Respekt entstehe aus Begegnung und Verständnis und nicht aus Gesetzestexten, betonte Jäckel. Für viele Christinnen und Christen sei der Karfreitag ein Tag der Stille, der Trauer und inneren Einkehr. „Gleichzeitig erleben wir, dass immer weniger Menschen diese Tradition bewusst mitvollziehen.“ Deshalb sei die Frage verständlich, ob ein gesetzliches Tanzverbot der richtige Weg sei, um diesen Tag zu schützen.

Tanzverbot am Karfreitag: Stille Feiertage besonders geschützt

Für viele sei Karfreitag einfach ein Feiertag und die religiöse Bedeutung vielleicht nicht so klar, vermutet die Pastorin, die auch die TV-Sendung „Dingenskirchen“ im NDR moderiert. Dass einige Menschen den Wunsch hätten, den Tag zum Beispiel mit Musik und Tanzen zu füllen, sei nachvollziehbar. Gleichzeitig sei der Tag für viele Menschen christlichen Glaubens als Tag der Stille ein zentrales Datum. „Das soll ja kein Stimmungskiller sein, es geht eher um eine gelebte Glaubenstradition.“

Pastorin Ina Jäckel aus Leer (Niedersachsen) regt an, über das Tanzverbot am Karfreitag nachzudenken
Pastorin Ina Jäckel aus Leer (Niedersachsen) regt an, über das Tanzverbot am Karfreitag nachzudenkenChristine Raczka

Auch ihr eigenes Leben mit vier Kindern stehe an diesem Tag nicht still, sagte Jäckel. Sie selbst spüre daher die Ambivalenz. „Vielleicht sollten wir mehr darüber sprechen, wie wir die Tiefe dieses Tages erfahrbar und nicht nur rechtlich abgrenzen können.“

An den sogenannten stillen Tagen wie dem Karfreitag oder dem Volkstrauertag besteht in allen Bundesländern ein Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen. Im Hintergrund steht die Auffassung, dass Tanz und Ausgelassenheit an solchen „stillen Feiertagen“ aus Gründen der Moral, Religion oder Tradition unangemessen sind. Untersagt sind dann auch andere laute öffentliche Veranstaltungen, die über den „Schank- und Speisebetrieb hinausgehen“, etwa Sportveranstaltungen, Märkte, Pferderennen, Umzüge oder Volksfeste.