Das Berufungsverfahren um die Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz ist nach zweitägiger mündlicher Verhandlung vertagt worden. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster beendete am Mittwochabend um 18.13 Uhr die zunächst auf zwei Tage angesetzte Verhandlung. Ein Termin für die Fortsetzung steht noch nicht fest. Die AfD hatte das am Dienstagmorgen begonnene Verfahren durch zahlreiche Anträge verzögert. Erst am Mittwochnachmittag ging es um Inhalte, insbesondere um den Vorwurf, die AfD habe einen ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff.
Auf Vorschlag von Roman Reusch, Mitglied im AfD-Bundesvorstand, wurden dazu drei AfD-Mitglieder mit Migrationsgeschichte als Zeugen gehört. Der Anwalt des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Wolfgang Roth, kritisierte den an ethnischen Kategorien orientierten Volksbegriff der AfD und wies darauf hin, dass die Partei eingebürgerte Deutsche als „Passdeutsche“ diskriminiere. Trotz rechtlicher Zugehörigkeit zu Deutschland würden diese Menschen von der AfD nicht zum deutschen Volk gezählt.
Im Verlauf der Verhandlung beantragte die AfD unter anderem einen Ausschluss der Öffentlichkeit und stellte zahlreiche Beweisanträge. Ein Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter wurde vom Senat am Nachmittag als „rechtsmissbräuchlich“ abgelehnt.
Seit Dienstagmorgen hatte sich das Oberverwaltungsgericht mit der Frage befasst, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die gesamte AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat (AZ: 5 A 1218/22). Zudem geht es in dem Berufungsverfahren um die Verdachtsfall-Einstufung des sogenannten Flügels der AfD (AZ: 5 A 1216/22) und der Jugendorganisation „Junge Alternative“ (AZ: 5 A 1217/22). Im Jahr 2022 hatte das Verwaltungsgericht Köln diese Einstufung als rechtmäßig bestätigt. Die AfD ging gegen das Urteil in Berufung.