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Organisationen: Kampf gegen Wohnungslosigkeit als zentrales Ziel

Wohnungslosigkeit betrifft in Deutschland Hunderttausende Menschen. Mit Blick auf die laufenden Koalitionsverhandlungen von Union und SPD fordern Organisationen darum mehr politisches Engagement – und konkrete Schritte.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe und das Deutsche Institut für Menschenrechte fordern von der künftigen Regierung, die Überwindung von Wohnungslosigkeit als wichtiges Ziel zu verfolgen. “Es ist eine der zentralsten Aufgabe des Staates, für bezahlbaren Wohnraum für die Bevölkerung zu sorgen”, sagte die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Susanne Hahmann, am Dienstag in Berlin. “Wohnen darf nicht zu einem Luxusgut werden.”

Die Zahl der wohnungslosen Menschen in Deutschland ist laut der Arbeitsgemeinschaft in den vergangenen Jahren drastisch auf mindestens 531.600 gestiegen. Dabei seien Menschen, denen der Verlust des eigenen Zuhauses wegen Zwangsräumungen und Räumungsklagen unmittelbar drohe, noch nicht einmal eingerechnet.

“Alle Menschen brauchen Wohnraum”, sagte Claudia Engelmann vom Deutschen Institut für Menschenrechte. “Wohnen ist nicht nur ein Grundbedürfnis von uns allen, sondern auch ein Menschenrecht.” Das Recht auf Wohnen müsse im Koalitionsvertrag fest verankert werden. Mietpreise sollten reguliert und das Mietrecht gestärkt werden. Zwingend sei dabei eine Ausweitung der sogenannten Schonfristzahlung auf die ordentliche Kündigung – also die Möglichkeit, dass eine Kündigung unwirksam ist, wenn die Mietschulden nachgezahlt werden, so Engelmann.

Die Arbeitsgemeinschaft begrüßt, dass im Sondierungspapier von Union und SPD festgehalten sei, die Mietpreisbremse zunächst um zwei Jahre zu verlängern. Das reiche aber nicht aus. Nötig sei etwa eine Mietpreisbremse ohne Ausnahmen für Kurzzeitvermietungen und möblierte Wohnungen. Auch sollten Zwangsräumungen gesetzlich ausgeschlossen werden, wenn es keinen zumutbaren Ersatzwohnraum gebe. Zudem brauche es eine Bauoffensive für bezahlbaren Wohnraum und ein Förderprogramm zur Prävention von Wohnungsverlusten.

Vielen Kommunen strichen derzeit Hilfsangebote für Wohnungslose, da sie als “freiwillige Leistungen” gelten würden, warnte die Arbeitsgemeinschaft. Dies sei fatal: Wer an dieser Stelle spare, “zahle” später umso mehr – etwa durch steigende Sozialausgaben oder über gesellschaftliche Folgekosten. Die soziale Infrastruktur müsse im geplanten Sondervermögen für Infrastruktur berücksichtigt werden. Mögliche Verschärfungen oder Kürzungen beim Bürgergeld dürften nicht zu Obdachlosigkeit führen.