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Offener Brief von 100 Ärzten: Homöopathie bei Ärzten belassen

In einem offenen Brief fordern über 100 Ärztinnen und Ärzte aus Baden-Württemberg, die Homöopathie in der ärztlichen Weiterbildungsordnung als Zusatzbezeichnung zu belassen. Der Brief wurde vom Heidenheimer Arzt Ulrich Geyer organisiert und am Donnerstag in Stuttgart veröffentlicht. Er richtet sich an die Delegierten der Landesärztekammer, die am Samstag darüber entscheiden werden.

Homöopathie solle weiterhin in der ärztlichen Profession bleiben, sagt Geyer. Nur so könne kompetent entschieden werden, ob eine konventionelle Behandlung indiziert sei oder eine homöopathische Behandlung eine zusätzliche Option sein könne. Werde Homöopathie in den außerärztlichen Bereich abgedrängt, gehe diese professionelle Kontrolle verloren. Der Brief hebt hervor, dass Homöopathie von Ärzten in der Regel integrativ eingesetzt werde, also nicht als Alternative zur konventionellen Medizin, sondern ergänzend.

Baden-Württemberg, so Geyer, spiele eine Vorreiterrolle in diesem Miteinander, sowohl an der Universität als auch in der klinischen Praxis. In der Schweiz sei Homöopathie seit 2017 als Teil der Grundversicherung anerkannt, wenn sie von qualifizierten Ärzten praktiziert werde. In Österreich sei die homöopathische Behandlung ausschließlich Ärzten vorbehalten, um für die Patienten ein hohes Maß an Sicherheit zu garantieren. (1631/18.07.2024)