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Oberlandesgericht verhandelt zu “Böhmermann-Honig”

Am Oberlandesgericht in Dresden hat am Dienstag die Verhandlung zum Rechtsstreit zwischen dem sächsischen Imker Rico Heinzig und dem Satiriker Jan Böhmermann begonnen. Der Fernsehmoderator hatte geklagt, weil er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht. Der Bienenzüchter hatte mit Böhmermanns Konterfei und Namen für Honig geworben.

In erster Instanz hatte das Landgericht Dresden am 8. Februar die Klage des Moderators auf Unterlassungsansprüche zurückgewiesen. Demnach verletzt das satirische Vorgehen des Bienenzüchters nicht die Persönlichkeitsrechte von Böhmermann. Die öffentliche Satire des Imkers sei im konkreten Fall berechtigt, weil sie an ein aktuelles gesellschaftliches Ereignis und Thema anknüpfe, hieß es im Urteil des Landgerichts Dresden (AZ: EV 3 O 2529/23).

Böhmermann legte Berufung ein. Vor Gericht ließ er sich am Dienstag von seinem Anwalt vertreten. Der Moderator hatte den Imker in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ kritisiert und ihm ein vermeintliches Engagement für Nachhaltigkeit und Artenschutz vorgeworfen, was er „beewashing“ nannte. Es handele sich um Werbung, Geld und Business, hieß es in der Sendung.

Der Bienenzüchter vertrieb daraufhin einen „Böhmermann-Honig“ und bewarb diesen mit einem Werbeplakat, das Namen und Bild von Böhmermann nutzte und die Überschrift: „Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt“. Unter „https://myhoney.com/“ wurde das Produkt als „Honig zur Sendung ZDF Magazin Royale“ publiziert.