Der Bundestag hat die im Nationalsozialismus ermordeten behinderten und psychisch kranken Menschen ausdrücklich als Opfer des NS-Regimes anerkannt. Das Parlament beschloss am späten Mittwochabend einstimmig einen entsprechenden Antrag von SPD, Union, Grünen und FDP. Anerkennung erhalten dadurch auch die Menschen, die in der NS-Zeit Opfer von Zwangssterilisationen wurden.
Die Nationalsozialisten ließen massenhaft Patienten und Insassen von Heil- und Pflegeanstalten sowie von „rassisch“ und sozial unerwünschten Menschen ermorden. Sie bezeichneten dies zynisch als „Euthanasie“ („schöner Tod“). Schätzungen zufolge wurden 300.000 Menschen Opfer der Mordaktionen. Die Forschung geht zudem von 400.000 Opfern von Zwangssterilisationen aus, die ebenfalls auf der Grundlage der rassistischen Ideologie vom „lebensunwerten Leben“ angeordnet wurden.