BOCHUM – Ein neues Institut für kirchliches Arbeitsrecht entsteht an der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum. Erster Direktor der Einrichtung ist der Juraprofessor Jacob Joussen, der auch Mitglied im Rat der EKD ist. Wie Joussen sagte, sei die Entstehung des Instituts Ergebnis seiner Bleibeverhandlungen mit der Universität Bochum: „Ganz praktisch gibt es das Institut, weil ich einen Ruf an die Universität Potsdam abgelehnt habe, und Bochum mir dafür das Institut angeboten hat.“ Hintergrund sei aber auch der „große Forschungsbedarf“ zum Arbeitsrecht in beiden großen Kirchen. „Es lohnt sich, sich darauf zu konzentrieren.“
Joussen gilt als Deutschlands führender Experte im kirchlichen Arbeitsrecht. Derzeit hat er den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Bochum inne und ist Mitherausgeber der „Zeitschrift für Mitarbeitervertretung“, die sich an Dienstgeber wie Dienstnehmer beider Konfessionen richtet.
Vor seinem Studium der Rechtswissenschaft hatte Joussen unter anderem katholische Theologie an der Päpstlichen Universität Gregoriana studiert, erst danach konvertierte er zum Protestantismus. Von 2006 bis 2010 lehrte er auch an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena. Seit Mai ist er zudem nicht nur Mitglied der juristischen, sondern auch kooptiertes Mitglied der evangelisch-theologischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum.
Zu den künftigen Schwerpunkten seiner Arbeit zählt Joussen die Frage des kirchlichen Profils etwa von Sozialeinrichtungen. „Die Rechtsprechung will derzeit selber festlgegen, was verkündigungsfern oder verkündigungsnah ist“, sagte Joussen. „Dagegen muss man versuchen, ein eigenständiges Profil der Kirchlichkeit festzulegen.“ Dafür brauche es Theologen wie Juristen. „Die Zeit, wo Juristen ohne Theologen und Theologen ohne Juristen zum kirchlichen Arbeitsrecht forschen konnten, ist heute meiner Meinung nach vorbei“, sagt Joussen.
Dass das heutige kirchliche Arbeitsrecht eines Tages abgeschafft werden könnte, glaubt Joussen nicht. „Ich halte es mittlerweile sogar für ziemlich ausgeschlossen, dass man davon abkommen wird“, sagt Joussen. Denn Grundlage des Arbeitsrechtes sei ja der verfassungsrechtliche Schutz der Kirchen als Arbeitgeber. „Davon wird man nicht abgehen können, das würde ja eine Grundgesetzänderung erfordern“, so Joussen.
Allerdings müssten die Kirchen ihr Arbeitsrecht wieder stärker ernst nehmen. „Wenn die Kirchen sagen, wir haben ein besonderes Selbstverständnis und einen besonderen Auftrag, dann müssen sie auch konsequent danach handeln“, sagte Joussen. „Die größte Gefahr für das Arbeitsrecht kommt deswegen meiner Meinung nach von innen, nicht von außen.“ Dass man sich selbst nicht ernst nehme, sei zuweilen ein großes Problem.
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Neues EKD-Institut kommt nach Bochum
Jurist und EKD-Ratsmitglied Jacob Joussen wird Gründungsdirektor eines Instituts für kirchliches Arbeitsrecht. „Eigenständiges Profil der Kirchlichkeit festlegen“

Norbert Neetz