Die niedersächsische Landesregierung hat eine Veränderungsverordnung auf den Weg gebracht, die es den Kommunen erlaubt, Verstöße gegen das neue Cannabisgesetz zu ahnden. Der Vollzug von Ordnungswidrigkeitsverfahren obliege in Niedersachsen grundsätzlich den Kommunen, teilte die Staatskanzlei in Hannover am Dienstag mit. Diese Zuständigkeit soll nun auch für Verstöße gegen die Paragrafen 2 bis 10 des Konsumcannabisgesetzes gelten.
Dabei geht es den Angaben zufolge um Regeln zum Gesundheits- sowie Kinder- und Jugendschutz sowie zur Prävention. So ist etwa der Cannabiskonsum in unmittelbarer Gegenwart von unter 18-Jährigen sowie in der Nähe von Schulen, Kinderspielplätzen, Sportstätten verboten.
„Es ist klar, dass die neuen Freiheiten beim Cannabis nur mit klaren Regeln funktionieren“, sagte Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD). Wer sich nicht an diese Regeln halte, müsse, wie in anderen Bereichen des Zusammenlebens auch, mit Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen. Die kommunalen Verbände können jetzt zu dem Entwurf Stellung nehmen.