Die AfD ist für Christen unwählbar: Das haben die katholischen Bischöfe in Deutschland klargestellt. Doch was folgt daraus konkret für die Kirchengemeinden?
Nach der Warnung der katholischen Bischöfe vor der AfD sieht der neue Erzbischof von Paderborn, Udo Markus Bentz, die Kirchengemeinden gefordert. Wer in der AfD ein Mandat habe, könne nicht in einer Pfarrgemeinde ein Amt oder ein Mandat haben, sagte Bentz am Samstag der Katholischen Nachrichten-Agentur. Ob dieses Nein auch für einfache AfD-Mitglieder gelte, die im Pfarrgemeinderat mitarbeiten wollen, liege nicht nur in der Verantwortung der Bischöfe: “Unser Positionspapier der Bischofskonferenz ist sehr klar. Jetzt sind auch die Pfarrgemeinden gefordert, sich klar zu positionieren, die konkrete Situation zu bewerten und zu sagen: Nein, das geht nicht.”
Die Deutsche Bischofskonferenz hatte Ende Februar einstimmig eine Erklärung beschlossen mit dem Titel “Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar”. Darin grenzen sich die Bischöfe von der AfD ab und bezeichnen sie als für Christen nicht wählbar.