Nach dem Pfingsthochwasser verzeichnet die saarländische Landesregierung Schäden und Anträge in Millionenhöhe. Über die Elementarschäden-Richtlinie liegen zurzeit Anträge mit einer Gesamthöhe von bis zu 18,2 Millionen Euro vor (Stand 12. November), wie ein Sprecher der Staatskanzlei dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte. Bis Ende des Jahres sind nach dieser Richtlinie noch Anfragen nach Hilfen bei Schäden ab 5.000 Euro möglich. Kommunale Schäden wurden der Landesregierung dem Sprecher zufolge bisher in Höhe von 42,6 Millionen Euro gemeldet.
Starker Dauerregen hatte am Pfingstwochenende in großen Teilen des Saarlands und in Rheinland-Pfalz Überschwemmungen ausgelöst. Land- und forstwirtschaftliche Flächen, Straßen und Gebäude wurden überflutet. Der Regionalverband Saarbrücken sowie die Landkreise Neunkirchen und Saarlouis waren besonders betroffen. Über 3,5 Millionen Euro an Soforthilfen seien bisher an Bürger ausgezahlt worden, erklärte die Staatskanzlei. Anträge auf 1.000 Euro waren bis Ende Juni möglich.
Der Regionalverband Saarbrücken zählte laut einem Sprecher 1.221 Anträge auf Soforthilfe – davon 571 aus der Landeshauptstadt. Von diesen seien wiederum 1.069 bewilligt und ausgezahlt worden. Mit Blick auf die noch laufende Frist für Anträge nach der Elementarschäden-Richtlinie sind bisher 134 beim Regionalverband eingegangen, 73 davon aus Saarbrücken. Wenn alle Unterlagen vorlägen, könne eine Schadenskommission über sie entscheiden, erklärte der Regionalverbandssprecher. Bisher hätten zwei Kommissionen getagt und über 30 Anträge entschieden. Der Regionalverband könne nun rechtsgültige Bescheide formulieren und dann erste Beträge auszahlen.
Unterdessen hat die Deutsche Stiftung Denkmalschutz bisher fünf Anträge auf Nothilfe erhalten. Vier Anträge seien bereits gewährt, bei einem sei noch etwas zu klären (Stand: 31. Oktober), teilte die Stiftung dem epd mit. Pro Nothilfeantrag gebe es „unkompliziert“ 2.500 Euro. Bei den geförderten Objekten gehe es dreimal um private Wohnhäuser und einmal um den früheren Verwaltungssitz des evangelischen Kirchenkreises Saar-Ost, dem historischen Stengel-Pavillon in Ottweiler. Dieser war laut Kirchenkreis „massiv betroffen“. Das Wasser habe über einen Meter hoch gestanden.
Die Landeshauptstadt Saarbrücken kritisierte den Bund mit Blick auf Hilfen für die saarländischen Kommunen. „Das finanzschwache Saarland kommt diesbezüglich seiner Verantwortung nach, wohingegen sich der Bund völlig aus der Verantwortung zieht“, sagte eine Sprecherin dem epd. „Inzwischen hat sich gezeigt, dass das Saarland keine Hilfen aus Berlin erwarten kann.“
Der Bund hat nach Angaben der Staatskanzlei allerdings zugesichert, die Kosten der THW-Einsätze in Höhe von sechs Millionen Euro zu übernehmen. Für den 22. November hat das Saarland zudem einen Antrag im Bundesrat auf einen leichteren Zugang zu Bundeshilfen nach Unwetterereignissen angekündigt. „Diese sind bislang vom bis vor kurzem FDP-geführten Bundesfinanzministerium abgelehnt worden mit der Begründung, dass Bundeshilfen ein ‘nationales Ausmaß’ der Katastrophe erfordern“, erklärte der Staatskanzleisprecher. Ohne diese Feststellung müssten Länder die Schäden selbst tragen. Dem Saarland-Antrag zufolge soll im Bundeshaushalt 2025 ein entsprechender Haushaltstitel für Bundeshilfen geschaffen werden.