Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum nordrhein-westfälischen Polizeigesetz hat Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) eine Änderung zugesagt. „Wir nehmen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit Respekt zur Kenntnis und werden sie selbstverständlich umsetzen“, sagte ein Ministeriumssprecher der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (WAZ, Samstag). Das Gericht hatte am Freitag entschieden, dass Teile des Polizeigesetzes nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bestimmte Überwachungsmaßnahmen dürfen demnach nur noch bei konkreten Gefahren genutzt werden. Bis Ende 2025 müssen die betreffenden Paragrafen neu geregelt werden.
Der Ministeriumssprecher sagte der Zeitung, man werde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts genau prüfen und dem Landtag einen Vorschlag zur Anpassung der Vorschriften unterbreiten. So werde sichergestellt, dass das Parlament das Polizeigesetz „an die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Gesetzesformulierungen“ anpassen könne.
Bei den infrage stehenden Passagen geht es um Vorschriften zur längerfristigen Observation von Gefährdern. Geklagt hatte die Freundin eines Rechtsextremisten, der unter anderem wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden war. Die Polizei hatte den Wohnort des Mannes im Sommer 2015 überwacht, um sein Abtauchen oder eventuelle schwerwiegende Straftaten nach der Entlassung aus dem Gefängnis zu verhindern. Dabei seien auch Bildaufnahmen von der Klägerin als unbeteiligter dritter Person gemacht worden, erklärte das Gericht.
Die Regeln zur Anordnung einer längerfristigen Observation mit der Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen im NRW-Polizeigesetz seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, weil keine dafür hinreichend hohe und bestimmte Eingriffsschwelle als Anlass der Überwachung vorausgesetzt werde, entschied das Bundesverfassungsgericht.