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Schutzstation: Regelung zur Nonnengans-Jagd verstößt gegen EU-Recht

Die zum 1. August in Kraft tretende Neuregelung zur Nonnengans-Jagd in Schleswig-Holstein verstößt nach Ansicht der Naturschutzgesellschaft Schutzstation Wattenmeer gegen europäisches Recht. Die Nonnengans sei „nach wie vor eine nach der EU-Vogelschutzrichtlinie streng geschützte und damit nicht jagdbare Art“, sagte Harald Förster, Geschäftsführer der Schutzstation Wattenmeer, am Mittwoch laut Mitteilung aus Husum. „Abschüsse zur Schadensabwehr dürfen demnach nur dann ausnahmsweise und auf Antrag erfolgen, wenn alle milderen Mittel ausgeschöpft sind.“ Die Naturschützer sehen in der Neuregelung zudem keine Lösung im Vorgehen gegen Fraßschäden in der Landwirtschaft.

Schleswig-Holstein hat eine Änderung der Landesjagdzeitenverordnung beschlossen, die unter anderem erweiterte Jagdzeiten für Gänse festlegt. Grau-, Kanada- und Nilgänse dürfen laut Mitteilung des Kieler Landwirtschaftsministeriums künftig vom 16. Juli bis zum 31. Januar bejagt werden. Die Jagd auf Nonnengänse wird vom 1. Oktober bis zum 28. Februar möglich sein – allerdings nur zur Vergrämung, um Schäden auf Acker- und Grünlandkulturen zu verhindern. War diese Vergrämungsjagd bislang nur in den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Pinneberg und Steinburg erlaubt, sei sie künftig landesweit möglich. Ausgeschlossen sei die Bejagung auf Flächen, auf denen Gänse ausdrücklich geduldet werden und die in Vogelschutzgebieten liegen.

Die Schutzstation Wattenmeer vermutet nach eigenen Angaben ein politisch motiviertes Handeln von Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) hinter der Verordnung. „Wir können uns das Vorgehen von Minister Schwarz nur dadurch erklären, dass er ein politisches Zeichen setzen will, indem er den Landwirten vermeintlich etwas Gutes tut – und sich dabei über EU-Naturschutzrecht hinwegsetzt“, kritisierte Förster.

Eine Bejagung der Nonnengänse im Winterhalbjahr werde das Problem der Fraßschäden nicht lösen, da diese vor allem im Frühjahr aufträten, erklärte Förster. „Stattdessen könnte die Bejagung zum gegenteiligen Effekt führen: Gänse, die durch Störungen ständig auffliegen, brauchen zusätzliche Energie und damit mehr Futter.“ Es gebe keinerlei Studien, die darauf hinweisen, dass sogenannte Vergrämungsabschüsse die Gänsefraßschäden auf landwirtschaftlichen Flächen mildern könnten.

Auch der Naturschutzbund (Nabu) Schleswig-Holstein befürchtet einen solchen gegenteiligen Effekt und sieht einen Verstoß gegen EU-Recht. Er zog am Montag eine Klage in Erwägung. Von der Schutzstation Wattenmeer hieß es jetzt, sie wolle fachliche Unterstützung leisten, falls Verbände gegen die Neuregelung gerichtlich vorgehen wollen. „Wir sind bereit, gemeinsam mit anderen Naturschutzorganisationen gegen diese unsinnige Verordnung zu kämpfen“, sagte Förster.