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Münch: Ein bayerisches Nein im Bundesrat fällt auch auf Söder zurück

Das Nein der Freien Wähler zur Aufweichung der Schuldenbremse ist der Politikwissenschaftlerin Ursula Münch zufolge nicht endgültig. „Die Landesregierungen sind über den Bundesrat an der Bundesgesetzgebung beteiligt – insofern ist es legitim, dass die Freien Wähler auf diese Weise mit ihrem landespolitischen Gewicht auch in der Bundespolitik mitmischen wollen“, sagte die Direktorin der Akademie für Politische Bildung in Tutzing dem Evangelischen Pressedienst (epd): „Ich denke aber, die Freien Wähler sind zu Zugeständnissen sehr wohl bereit.“

Dass den Freien Wählern nun aus den Reihen der CSU eine Blockadehaltung vorgeworfen und an ihre „staatspolitische Verantwortung“ appelliert wird, sei wohlfeil: „Die Kritik an den Schuldenplänen von Union und SPD ist ja nicht völlig aus der Luft gegriffen“, sagte Münch: „Dass CSU und CDU in beispielloser Weise und atemberaubender Geschwindigkeit von ihren bisherigen Überzeugungen abrücken, das darf man als politischer Mitbewerber durchaus anmerken.“ Letztlich spiele „verletzte Eitelkeit“ bei den Freien Wählern nach der Pleite bei der Bundestagswahl aber „auch eine Rolle“.

Womit die Freien Wähler sich letztlich ihre Zustimmung zur Aufweichung der Schuldenbremse am Ende „abkaufen“ lassen, sei gar nicht so sehr relevant: „Das wirkt in der Öffentlichkeit manchmal wie ein seltsamer Kuhhandel – aber Paketlösungen sind üblich und normal.“ Die Freien Wähler könnten den Kommunen kaum erklären, wenn sie Bundesgeld für die dringend benötigten Infrastrukturmaßnahmen ablehnten.

Letzten Endes gehe es auch „um Stilfragen“, denn wie schon CDU-Chef Friedrich Merz das Ja der Grünen im Bundestag zum geplanten Sondervermögen vorausgesetzt habe, so habe auch CSU-Chef Markus Söder die Zustimmung der Freien Wähler geradezu erwartet: „Aber so funktionieren Koalitionen nicht.“

Für Söder gehe es jetzt um viel: „Er muss die Freien Wähler für die Zustimmung Bayerns im Bundesrat gewinnen – alles andere fällt auch auf ihn zurück“, sagte Münch. Für unwahrscheinlich hält die Politologin, dass sich Ministerpräsident Söder gegebenenfalls über das Votum des Regierungspartners hinwegsetzt und Bayern im Bundesrat zustimmt: „Das wäre ein womöglich folgenreicher Eklat.“

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag über verschiedene Anträge zur Änderung des Grundgesetzes debattiert. Ziel des Entwurfs von SPD und CDU/CSU ist es, höhere Verteidigungsausgaben, ein Sondervermögen Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro und einen Verschuldungsspielraum für die Haushalte der Länder zu ermöglichen. Diesen Plänen muss der Bundestag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen, diese gilt bislang als ungewiss. Im Bundesrat als Länderkammer wäre ebenfalls noch einmal eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen nötig. Jedes Bundesland muss alle seine zur Verfügung stehenden Stimmen zusammen abgeben, also einheitlich mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen – andernfalls ist die Abstimmung eines Landes ungültig.

CSU und Freie Wähler lehnen in ihrem Koalitionsvertrag neue Schulden ab. Auch eine Umgehung der Schuldenbremse durch kreditfinanzierte Sondervermögen erteilen die beiden Parteien eine Absage. Letzteres ist aber inzwischen auch für die Freien Wähler unter bestimmten Voraussetzungen denkbar. (0873/14.03.2025)