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Missbrauchsbeauftragte plädiert für neue Stiftung für Betroffene

Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung ist überzeugt: Eine Stiftung könnte das Leben für Betroffene leichter machen. Außerdem kämpft Kerstin Claus für ein Gesetz zum Schutz vor Missbrauch.

Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, unterstützt die Idee einer Stiftung, um Betroffenen dringend benötigte Hilfe zu bieten
Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, unterstützt die Idee einer Stiftung, um Betroffenen dringend benötigte Hilfe zu bietenImago / IPON

Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, hat sich offen für eine Stiftung für Betroffene gezeigt. “Eine Stiftung könnte, wenn sie entsprechend breit über den Bund, die Länder wie auch Institutionen finanziert würde, die dringend notwendige Hilfe leisten und Betroffene nachhaltig unterstützen”, sagte sie der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Zuletzt sei im Bundestag in einer Debatte über ein Gesetzesvorhaben zum besseren Schutz von Kindern vor Missbrauch die Gründung einer solchen Stiftung aufgeworfen worden. Ziel dieser Initiative wäre es, allen Betroffenen von sexualisierter Gewalt in Kindheit oder Jugend niedrigschwellige Hilfen zu ermöglichen, so Claus.

Kompliziertes System einer Opferrente

Die unabhängige Beauftragte blickt zurückhaltend auf die Forderung nach einer Opferrente, wie sie der Wissenschaftler Florian Straus Anfang der Woche in der “Frankfurter Rundschau” forderte. “Wir brauchen die Diskussion über eine Opferrente, die sehr wichtig wäre gerade für diejenigen, die aufgrund des Missbrauchs keine Karriere machen konnten”, sagte Straus.

Claus wies demgegenüber darauf hin, dass das Entschädigungsrecht eine Opferrente vorsehe und daher eigentlich ein System für Entschädigungen darstelle. Allerdings sei es in der Praxis für Betroffene von sexuellem Missbrauch in Kindheit und Jugend kaum möglich, im Rahmen dieses Gesetzes als Opfer von Gewalttaten anerkannt zu werden.

Sexuelle Gewalt mit lebenslangen Folgen

“Oft scheitern sie bereits beim geforderten Nachweis der Tat oder der gesundheitlichen Folgen durch die Taten”, berichtet die Missbrauchsbeauftragte des Bundes. Auch eine Reform des Entschädigungsrechts vor wenigen Jahren habe daran nichts geändert.

Dies sei fatal, weil wirtschaftliche Folgen sexueller Gewalt in frühen Lebensjahren viele Betroffene oft ein Leben lang einschränken, so Claus. Dies etwa, wenn Betroffene aufgrund des persönlichen Schicksals die Schule oder die berufliche Ausbildung oder Qualifikation nicht beendeten.

Gesetz zum Schutz vor Missbrauch nötig

Die Beauftragte forderte, den Gesetzesentwurfs zum Schutz vor Missbrauch noch vor der Neuwahl des Bundestags zu verabschieden. Die Dringlichkeit habe sie allen Fraktionen erläutert. “Sollte das Gesetz vor der neuen Regierungsbildung jetzt nicht mehr verabschiedet werden, erwarte ich von der kommenden Regierung, dass das Gesetzgebungsverfahren zügig eingeleitet wird”, verdeutlichte sie ihre Erwartung.