Vor einem Jahr war der Geistliche zu acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Seine Verteidigung legte Berufung ein und erzielte in zweiter Instanz einen Teilerfolg.
Wegen Missbrauch eines Jugendlichen muss ein bayerischer Priester nun doch vorerst nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Ingolstadt milderte am Freitag das Urteil der ersten Instanz ab: Die vom Amtsgericht Pfaffenhofen verhängte Haftstrafe von acht Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Dazu kommen jedoch mehrere Auflagen. Die Verteidigung des Priesters war in Berufung gegangen. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig und eine Revision möglich.
Als strafmildernd wertete die zweite Instanz die lange Zeit seit der Tat vor etwa 17 Jahren. Seither sei der Angeklagte strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.
Das Landgericht hielt die Aussagen des Geschädigten zum Tathergang für glaubwürdig. Insbesondere habe der Mann keinen Belastungseifer gezeigt. Demnach war das Opfer zum Zeitpunkt des angeklagten Missbrauchs noch keine 16 Jahre alt.
Die Kammer machte dem Augsburger Diözesanpriester mehrere Auflagen: So muss er 5.000 Euro an den Geschädigten und den gleichen Betrag an gemeinnützige Organisationen zahlen. Außerdem habe sich der Geistliche weiter in Therapie zu begeben.
Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren zunächst mit einem Strafbefehl beenden wollen. Dann hätte die Strafe vier Monate Haft betragen und wäre zur Bewährung ausgesetzt gewesen, weil der Angeklagte damit seine Schuld eingestanden hätte. Durch seinen Widerspruch wurde die Verhandlung nötig.
Bereits in der Vergangenheit hatte es gegen den Geistlichen eine Missbrauchsanschuldigung gegeben. 2016 ermittelte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt wegen eines entsprechenden Verdachts, fand aber keine Hinweise auf strafrechtlich relevante Handlungen. Der Priester bat daraufhin um Versetzung. An seinem neuen Einsatzort wurde 2021 der jetzige Missbrauchsvorwurf aus seiner früheren Tätigkeit bekannt.
Das Bistum Augsburg stellte den Geistlichen danach frei. Laut der Diözese läuft zu dem Fall auch eine kirchenrechtliche Voruntersuchung.