Die Länderchefs haben am Mittwoch keine Rundfunk-Themen auf der Tagesordnung. Dafür ist ein neuer Staatsvertrag zur Sicherung der Medienvielfalt geplant: “Was passiert, wenn Elon Musk Bertelsmann kauft?”
Die Ministerpräsidenten der Länder werden sich bei ihrem Treffen am Mittwoch in Berlin nicht mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk befassen. “Auf dieser Ministerpräsidentenkonferenz wird es gar kein Rundfunk-Thema geben”, sagte die Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder,die rheinland-pfälzische Staatssekretärin Heike Raab (SPD) am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Damit reagierte sie auf zum Teil anderslautende Spekulationen in den Medien.
Bereits am heutigen Dienstag will sich dagegen die Rundfunkkommission der Länder mit Fragen der Plattformregulierung und Medienkonzentrationskontrolle beschäftigen, kündigte Raab an. Dabei habe man Elon Musk vor Augen. “Was passiert, wenn Musk Bertelsmann kauft?” fragte Raab. Bertelsmann ist mit der RTL-Gruppe, Buchverlagen und vielen weiteren Beteiligungen der größte Medienkonzern Deutschlands.
Die Länder wie der Bund müssten sich angesichts der Entwicklungen in den USA hier stärker als bisher engagieren, so Raab. Bis zum Oktober wolle die Rundfunkkommission einen Entwurf für einen entsprechenden Medienstaatsvertrag vorlegen, kündigte die SPD-Politikerin an. Dazu stehe man auch im engen Austausch mit der EU.
Zwei den Rundfunk betreffende Staatsverträge – der für Kinder- und Jugendmedienschutz sowie der zu den geplanten Reformen bei ARD, ZDF und Deutschlandradio – befänden sich aktuell in der Vorbefassung in den 16 Landesparlamenten, so Raab. Das dritte Gesetzesvorhaben zur Neuregelung der Festsetzung des Rundfunkbeitrags sei dagegen noch nicht so weit. Der Thüringische Landtag plane zuvor noch eine Anhörung zum Thema, sagte Raab.
Außerdem haben Bayern und Sachsen-Anhalt angekündigt, vor einer Einbringung des Finanzierungsstaatsvertrags in den Landtag zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beschwerde von ARD und ZDF abzuwarten. Die Sender hatten das Gericht angerufen, weil die Länder von der Empfehlung der Finanzierungskommission KEF abgewichen waren und den Rundfunkbeitrag nicht wie vorgesehen zum 1. Januar 2025 auf 18,94 Euro im Monat erhöht hatten.