Artikel teilen:

Ministerin: Bei zurückgezahlten Corona-Soforthilfen bleibt es dabei

Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landtags von Baden-Württemberg hat am Mittwoch über den Stand der Klagen gegen die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen beraten. Dieses Thema sei auf Antrag der FDP/DVP aufgerufen worden, berichtete der Ausschussvorsitzende Erik Schweickert (FDP/DVP) am Freitag. Es habe geklärt werden sollen, welche Konsequenzen die Regierung aus den Urteilen zieht und welche Auswirkungen sie auf bereits geleistete Rückzahlungen hätten.

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) erklärte nach Angaben von Schweickert, Rechtssicherheit gebe es erst, wenn der Verwaltungsgerichtshof des Landes entschieden habe. Alle bereits erfolgten Rückzahlungen, gegen die nicht geklagt wurde, würden als abgeschlossen gelten. Dies gelte auch dann, wenn sie eine gleiche Fallkonstellation aufweisen wie erfolgreiche Klagen. Diese Fälle würden nicht wieder angefasst.

Laut Wirtschaftsministerium wurden bis Ende 2024 vor den Verwaltungsgerichten im Land elf Klagen gegen Rückforderungsbescheide verhandelt. Acht Klagen sei stattgegeben worden, zwei wurden abgewiesen, ein Verfahren sei noch nicht entschieden. Außerhalb dieser Verfahren habe es 91 Klagerücknahmen, 17 vollständige Klageabweisungen wegen unzulässiger Klage und zehn übereinstimmende Erledigungserklärungen gegeben. Bis zum Stichtag hätten zu 1.444 Klagen noch keine rechtskräftigen Entscheidungen vorgelegen. Insgesamt seien 2020 zu Beginn der Corona-Maßnahmen 245.700 Anträge auf Soforthilfen bewilligt worden. (0354/14.02.205)