BONN/BERLIN – Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesjustizministerin Katarina Barley dringen auf eine bessere Zusammenarbeit der Kirchen mit den Strafverfolgungsbehörden.
Dass die katholische Kirche das Thema angehe, sei zwar ein guter Schritt, sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums in Berlin nach der Veröffentlichung des Papst-Dekrets zur Einrichtung interner Meldestellen für Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche. Die Frage nach sexuellem Kindesmissbrauch sei aber nichts, „was innerhalb einer Organisation geklärt werden kann“.
Nach seinen Worten schließt sich Giffey der Forderung von Justizministerin Barley an, die zuvor erklärt hatte, die Kirche müsse jede Straftat anzeigen. Allerdings gibt es bei Verdachtsfällen auf Missbrauch keine strafbewehrte allgemeine Anzeigepflicht wie bei anderen Straftaten.
Der Runde Tisch Kindesmissbrauch, der nach den Skandalen in der katholischen Kirche über Konsequenzen beraten hatte, hatte damals empfohlen, dies beizubehalten. Opfer sollten sich nach seiner Auffassung Dritten anvertrauen können, ohne dass ein Strafverfahren eingeleitet wird. Viele Missbrauchsopfer fürchten eine traumatisierende Wirkung der Verfahren.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sieht in ihren Grundsätzen zum Umgang mit Missbrauch, die seit 2012 bestehen, vor, dass Verdachtsfälle den Strafverfolgungsbehörden zu melden sind. epd
Artikel teilen: