Die Zuständigkeiten für die Flüchtlingsunterbringung sowie den Fachbereich Ausländer- und Asylrecht innerhalb der Thüringer Landesverwaltung wechselt vom Migrations- zum Innenministerium. Darauf habe sich das Kabinett gemeinsam mit Vertretern der drei Koalitionsfraktionen verständigt, erklärte der Chef der Staatskanzlei, Benjamin-Immanuel Hoff (Linke), am Freitag in Erfurt mit.
Mit der Entscheidung werde dem Umstand Rechnung getragen, dass das dauerhaft hohe Ankunftsgeschehen in Thüringen eine Anpassung der Entscheidungsstrukturen erforderlich mache. Die getrennte Wahrnehmung der Fach- und Dienstaufsicht zwischen Justiz- und Innenministerium im Landesverwaltungsamt sei zwar geeignet für reguläre Abläufe. Für Krisensituationen habe es sich als zu schwerfällig erwiesen.
Zu den jüngst verabschiedeten Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz gehörten auch umfangreiche Modernisierungsprozesse in den Ausländerbehörden, sagte Hoff. Zugleich solle unter dem Dach des Landesverwaltungsamtes eine zentrale Ausländerbehörde gebildet werden. Dies spreche dafür, diesen Prozess aus dem für Kommunales zuständigen Innenministerium heraus zu begleiten.
Die Entscheidung des Kabinetts war erwartet worden, nachdem das von Ministerin Doreen Denstedt (Grüne) geführte Migrationsministerium bei zentralen Vorhaben in der Flüchtlingspolitik in zeitlichen Verzug geraten ist. So steht die seit mehr als einem Jahr geplante Schaffung eines Landesmigrationsamtes weiter aus. Auch die Neuanmietung von Immobilien zum Aufbau einer weiteren Erstaufnahmeeinrichtung ist überfällig.