Ein Palästinenser wollte Deutschland und Großbritannien untersagen lassen, Waffen und Munition nach Israel zu liefern. Laut den Richtern in Straßburg ist dieser Fall nicht durch die Verfahrensordnung gedeckt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Eilmaßnahme gegen Deutschland wegen Waffenlieferungen an Israel abgelehnt. Die Kammer fällte die Entscheidung, die auch Großbritannien betrifft, einstimmig, wie das Gericht am Mittwoch in Straßburg mitteilte. Beantragt hatte die vorläufige Maßnahme ein palästinensischer Arzt, der nach eigenen Angaben in Gaza lebt und zahlreiche Familienmitglieder durch israelische Angriffe verloren hat.
Laut Gericht brachte er vor, Israel setze ungeachtet einer Anordnung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag vom 26. Januar 2024 völkermörderische Militärschläge im Gazastreifen fort. Die Lieferung von Waffen und Munition durch Deutschland und Großbritannien verletze somit das Verbot der Folter oder unmenschlicher Behandlung nach Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention.