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Meineids-Verdacht: Staatsanwaltschaft klagt Kardinal Woelki nicht an

Die Staatsanwaltschaft Köln stellt die Ermittlungen gegen Kardinal Rainer Maria Woelki wegen des Verdachts einer Falschaussage vor Gericht ein. Obwohl der Kardinal in einigen der untersuchten Fälle „hinreichend verdächtig“ sei, fahrlässig einen Meineid oder Falscheid geleistet zu haben, werde keine Anklage erhoben und das Verfahren eingestellt, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag in Köln mit. Der Kardinal muss dafür eine Geldauflage in Höhe von 26.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Einige Tatvorwürfe konnten aufgrund eines nicht hinreichenden Tatverdachts zudem nicht erhärtet werden, hieß es.

Das Erzbistum Köln verwies darauf, dass es sich bei der Zahlung der Geldauflage in Höhe von zwei Monatsgehältern „ausdrücklich um keine Strafe“ handelt. „Der Kardinal ist und bleibt unschuldig“, hieß es. Kardinal Woelki erklärte: „Ich bin froh und dankbar, dass wir hier jetzt zu einem Schlusspunkt gekommen sind. Jetzt können wir uns mit ganzer Kraft den herausfordernden Zukunftsaufgaben widmen.“ Er akzeptiere die endgültige Beendigung des Verfahrens mit Auflage und verzichte damit auf sein Recht, diese Vorhaltungen vor Gericht klären zu lassen.

Die Ermittlungen gegen Woelki wurden im Zuge von Rechtsstreits aufgenommen, in denen es um die Berichterstattung der „Bild“-Zeitung ging. Darin war unter anderem die Beförderung eines Priesters zum stellvertretenden Stadtdechanten von Düsseldorf Thema, gegen den Missbrauchsvorwürfe erhoben wurden. Es ging um die Frage, zu welchem Zeitpunkt Woelki von Missbrauchsvorwürfen gewusst und ob er falsche Angaben dazu gemacht hatte.

Laut der Staatsanwaltschaft gibt es zwar Hinweise darauf, dass der Erzbischof in presserechtlichen Verfahren am Landgericht Köln Anfang August 2022 fahrlässig eine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben und Ende März 2023 einen fahrlässigen Falscheid abgelegt hatte. Diese Aussagen seien jedoch nicht vorsätzlich geschehen. Die Unrichtigkeit seiner Angaben sei zudem für den Ausgang der Presseverfahren nicht entscheidend gewesen.

Maßgeblich für die Entscheidung, von einer Anklage gegen den Beschuldigten abzusehen und das Verfahren einzustellen, war laut der Staatsanwaltschaft vor allem, dass der 68 Jahre alte Geistliche bislang „strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten“ sei. Mit dem Verfahren seien für ihn besondere Belastungen verbunden – unter anderem durch die mediale Berichterstattung. Hinzu komme, dass der Erzbischof als juristischer Laie sowohl bei der Unterzeichnung der Versicherung an Eides statt wie auch der Beeidigung seiner Aussage fachanwaltlich beraten wurde.

Zur strafrechtlichen Aufklärung waren laut der Staatsanwaltschaft Köln außerordentlich umfangreiche und langwierige Ermittlungen notwendig. Dazu wurden eine „äußerst hohe Anzahl“ beschlagnahmter E-Mails des Erzbistums wie auch sehr umfangreiche Chatnachrichten auf dem vorübergehend sichergestellten Mobiltelefon Woelkis ausgewertet.