Artikel teilen:

Mehrere Religionsgemeinschaften wollen Körperschaft sein

Mehrere Religionsgemeinschaften in Rheinland-Pfalz streben die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit eine rechtliche Gleichstellung mit den beiden großen Kirchen an. Wie das zuständige Mainzer Wissenschaftsministerium auf eine Kleine Anfrage aus der AfD-Landtagsfraktion hin mitteilte, gibt es entsprechende Anträge von der Deutschland-Metropolie der rumänisch-orthodoxen Kirche und der Vereinigung Christlicher Wissenschaftler (Christian-Science-Kirche). In beiden Fällen könne die Dauer des Prüfverfahrens noch nicht abgeschätzt werden. Über den vor mehreren Jahren eingegangenen Antrag der islamischen Reformgemeinschaft Ahmadiyya Muslim Jamaat werde voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 entschieden, heißt es in der Antwort von Minister Clemens Hoch (SPD).

Zuletzt waren im Mai 2023 einem Zusammenschluss freikirchlicher Gemeinden, der Evangelischen Gesellschaft für Deutschland, die Körperschaftsrechte verliehen worden. Religionsgemeinschaften, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind, genießen eine ganze Reihe von Vorteilen. So dürfen sie beispielsweise mit Hilfe der staatlichen Finanzverwaltung Kirchensteuern erheben und genießen selbst eine Reihe von steuerlichen Vorteilen. Voraussetzung für die Anerkennung sind unter anderem Verfassungstreue und eine bestimmte Mindestgröße.

Neben den beiden großen Kirchen sind in Rheinland-Pfalz unter anderem die jüdischen Gemeinden, Altkatholiken, Griechisch- und Russisch-Orthodoxe, Adventisten und Methodisten als Körperschaft anerkannt, bislang aber keine islamischen Verbände. In den vergangenen Jahren gab es eine Reihe rechtlicher Auseinandersetzungen um die Verleihung der Körperschaftsrechte. Für öffentliches Aufsehen sorgte insbesondere der langwierige Streit zwischen der Mainzer Landesregierung und der Sondergemeinschaft Jehovas Zeugen, die sich den Körperschafts-Status gerichtlich erstritt.