Mehrere Religionsgemeinschaften in Rheinland-Pfalz streben die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit eine rechtliche Gleichstellung mit den beiden großen Kirchen an. Wie das zuständige Mainzer Wissenschaftsministerium auf eine Kleine Anfrage aus der AfD-Landtagsfraktion hin mitteilte, gibt es entsprechende Anträge von der Deutschland-Metropolie der rumänisch-orthodoxen Kirche und der Vereinigung Christlicher Wissenschaftler (Christian-Science-Kirche). In beiden Fällen könne die Dauer des Prüfverfahrens noch nicht abgeschätzt werden. Über den vor mehreren Jahren eingegangenen Antrag der islamischen Reformgemeinschaft Ahmadiyya Muslim Jamaat werde voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 entschieden, heißt es in der Antwort von Minister Clemens Hoch (SPD).
Zuletzt waren im Mai 2023 einem Zusammenschluss freikirchlicher Gemeinden, der Evangelischen Gesellschaft für Deutschland, die Körperschaftsrechte verliehen worden. Religionsgemeinschaften, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind, genießen eine ganze Reihe von Vorteilen. So dürfen sie beispielsweise mit Hilfe der staatlichen Finanzverwaltung Kirchensteuern erheben und genießen selbst eine Reihe von steuerlichen Vorteilen. Voraussetzung für die Anerkennung sind unter anderem Verfassungstreue und eine bestimmte Mindestgröße.