Die Zahl der Menschen, die Asylbewerberleistungen erhalten, ist im vergangenen Jahr um acht Prozent gestiegen. Rund 522.700 Personen bekamen in Deutschland Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Darunter waren etwa 27.500 Menschen aus der Ukraine. Mit Blick auf die Steigerung setzte sich laut Statistik ein Aufwärtstrend aus dem Vorjahr (plus 22 Prozent im Jahr 2022 gegenüber 2021) fort.
Die meisten Empfänger von Regelleistungen waren mit 70 Prozent zwischen 18 und 64 Jahren alt. 66 Prozent waren männlich und 34 Prozent weiblich. Die meisten Leistungsberechtigten stammten den Angaben zufolge aus Asien (49 Prozent), 31 Prozent aus Europa und 15 Prozent aus Afrika. Die häufigsten Herkunftsländer waren Syrien und die Türkei mit jeweils 15 Prozent aller Leistungsberechtigten, Afghanistan (11) und der Irak (8). Insgesamt 5 Prozent aller Leistungsberechtigten stammten aus der Ukraine.
Bestimmte Voraussetzungen für Leistungsberechtigung
Leistungsberechtigt sind laut Statistik Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Unterschieden wird zwischen Regelleistungen und besonderen Leistungen. Zu den Regelleistungen zählen etwa Grundleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs. Leistungen in besonderen Fällen erhalten Personen, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufhielten und die Dauer des Aufenthalts nicht “rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst” haben, etwa durch Vernichtung des Passes oder Angabe einer falschen Identität.
Neben Regelleistungen gibt es auch besondere Leistungen, etwa bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt. Diese erhielten Ende 2023 rund 274.500 Personen.