Gefangene in Sachsen-Anhalt sollen künftig mehr Lohn erhalten. Wie Landesjustizministerin Franziska Weidinger (CDU) am Dienstag in Magdeburg mitteilte, hat die Landesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Demnach soll die sogenannte Eckvergütung für Gefangenenarbeit von neun auf 15 Prozent der Bezugsgröße, also dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Versicherten der Deutschen Rentenversicherung des vorvergangenen Kalenderjahres, angehoben werden.
Damit wolle das Land einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachkommen, hieß es. Demnach soll die Vergütung den Gefangenen einen erkennbaren Vorteil belassen und damit den Mehrwert von Arbeit unterstreichen.
Nach Angaben des Justizministeriums führt die Neuregelung dazu, dass zum Beispiel ein Gefangener, der sechs Stunden täglich einer Tätigkeit mit durchschnittlichen Anforderungen nachgehe, künftig 421 statt der bislang vorgesehenen 253 Euro verdienen könne. Das Geld könne insbesondere zur Entschädigung von Opfern und zur Tilgung von Schulden verwendet werden, hieß es.
Zudem können sich Gefangenen laut Gesetzentwurf künftig zusätzlich bis zu acht Freistellungstage je Jahr erarbeiten. Diese könnten etwa zur Verkürzung der Haftzeit genutzt werden, hieß es.
Mit dem Urteil vom 20. Juni 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht Regelungen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen für unvereinbar mit dem Resozialisierungsgebot des Grundgesetzes erklärt. Laut Weidinger hat daraufhin auch Sachsen-Anhalt seine Regelungen insbesondere zur Bezahlung von Gefangenen anpassen müssen.