Der allgemeine Fachkräftemangel macht sich auch in der Verbraucherberatung bemerkbar. Es sei zunehmend schwieriger, offene Stellen schnell zu besetzen, sagte der Geschäftsführer der Thüringer Verbraucherzentrale, Ralph Walther, am Donnerstag in Erfurt. Dazu trage auch bei, dass die immer nur von Jahr zu Jahr geregelte Finanzierung des Vereins durch die öffentliche Hand unregelmäßig und nur schwer planbar erfolge.
Ein Großteil der Förderung werde auf Grundlage von Projektverträgen von Bund und Land gefördert. Das sorge für einen hohen Verwaltungsaufwand. Insgesamt nannte Walther die Unterstützung durch die öffentliche Hand „ausreichend“. Vergangenes Jahr sei zunächst eine Kürzung der Zuwendungen vorgesehen gewesen, was in intensiven Verhandlungsrunden habe abgewendet werden können. Derzeit sehe der Haushalt vor, die Höhe der Finanzierung der Verbraucherzentrale auf dem Niveau von 2022 einzufrieren. Das werde aufgrund der gestiegenen Inflation und Lohnkosten zu einer Einschränkung des Leistungsangebots führen, sollte hier nicht nachgebessert werden.
Dabei nehme die Nachfrage nach den Leistungen der Verbraucherschützer zu. Allein die klassische Verbraucherberatung nahmen 6.281 Menschen in Anspruch. In vielen Fällen sahen sich Kunden von Energieversorgern nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine mit dem Problem überraschend gekündigter Strom- und Gaslieferungsverträgen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale habe mit Beratungen, aber auch kostenfreien Telefonberatungen und Musterbriefen für Widersprüche geholfen. Insgesamt hätten im vergangenen Jahr 21.000 Menschen am Telefon eine Kurzberatung erhalten.
Auch in 2023 setzt sich nach Angaben Walthers der steigende Beratungsbedarf fort. Bis September seien bereits 22.000 Kurzberatungen durchgeführt worden. Neben dem weiter hohen Beratungsbedarf zu Energieversorgern seien Fragen zum Handwerker-Recht, Telekommunikationsverträge oder Dating-Plattformen häufige Themen in den Beratungen.
In hohem Maße ist die Arbeit laut Beraterin Ramona Ballod in den Beratungsstellen vor Ort von den zuletzt häufig wechselnden Vorgaben des Bundesgesetzgebers abhängig. Gerade in diesem Jahr hätten die Debatten um das sogenannte Heizungsgesetz zu unnötiger Mehrarbeit geführt. „Unsere Energieberater beschäftigen sich derzeit mehr damit, sich über die ständig ändernden gesetzlichen Vorgaben zu informieren, als zu beraten“, sagte Ballod. Auch die Verbraucher hielten sich deswegen mit der Bereitschaft zurück, in die energetische Sanierung ihrer Immobilien zu investieren.
Kritisch sieht die Landesverbraucherzentrale zudem die aktuell steigenden Preise für das Schulessen im Freistaat. So lagen die Preise zum Teil schon über der psychologischen Marke von fünf Euro pro Mittagsmahlzeit. 2021 habe der Durchschnittspreis noch bei 3,24 Euro im Land gelegen. Immer mehr Eltern könnten sich die gestiegenen Preise nicht leisten und meldeten ihre Kinder von der Schulverpflegung ab. Die Verbraucherschützer fordern in diesem Zusammenhang direkte Subventionen, da der Freistaat auch die Qualitätsanforderungen für das Schulessen festlege.