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Medizinischer Dienst dokumentiert Behandlungsfehler

Der Medizinische Dienst Rheinland-Pfalz (MD) hat im vergangenen Jahr landesweit 93 Fälle dokumentiert, in denen Patienten wegen medizinischer Behandlungsfehler zu Schaden kamen. Bei jedem fünften untersuchten Fall hätten die Gutachter des MD einen direkten Zusammenhang zwischen Falschbehandlung und Gesundheitsschaden ermittelt, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Jahresstatistik des Gutachterdienstes. Bei 71 Prozent der untersuchten Verdachtsmeldungen sei kein Behandlungsfehler bestätigt worden, in den restlichen hätten die Betroffenen trotz fehlerhafter Behandlung entweder keinen Schaden erlitten oder ein Zusammenhang sei nicht nachweisbar.

Der Vorstandsvorsitzende des MD Rheinland-Pfalz, Jürgen Koehler, forderte eine Meldepflicht für besonders schwerwiegende Behandlungsfehler. Gravierende, vermeidbare Pannen wie Patientenverwechslungen oder im Körper zurückgelassenes Operationsmaterial, sogenannte „Never Events“, zeugten nicht so sehr von individuellem Versagen, sondern vielmehr von systematischen Defiziten. Eine Meldepflicht könnte helfen, Präventionsmaßnahmen zu verbessern.

Die Medizinischen Dienste übernehmen in der Bundesrepublik für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung unter anderem Kontrollen zur Qualität von Pflege- und Gesundheitseinrichtungen. Zu den Aufgaben des Gutachterdienstes gehört auch, den Grad der Pflegebedürftigkeit von Versicherten zu prüfen.